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erbstkulturen von der Mittelbewilligung ausgeschlossen, da die Abschlussfrist zum Jahresende nicht in diesem Ausmaß erreicht werden kann. Dies gilt sowohl für die Wiederbewaldung mit Mitteln der auslaufenden Extremwetterrichtlinie als auch für die Mittel der weiterhin gültigen Waldbaurichtlinie.
Waldverjüngung: In Bayern wurde das Förderprogramm für den Privatwald neu aufgelegt. Die Konditionen für die Aufforstung haben sich deutlich verbessert.

Mehr Geld für den Wald der Zukunft

Das Bayerische Forstministerium hat das waldbauliche Förderprogramm überarbeitet. Die Programmpunkte Aufforstung und Waldschutz sind bereits fertig und stehen den Waldbesitzern zur Verfügung. Die übrigen Fördertatbestände werden sukzessive freigegeben. Ebenso steht die Genehmigung der Richtlinie durch die EU-Kommission noch aus.

Um die bayerischen Waldbesitzer bei der Bewältigung der klimawandelbedingten Schäden und beim Aufbau zukunftsfähiger Wälder zu unterstützten, hat Forstministerin Michaela Kaniber eine deutliche Verbesserung des waldbaulichen Förderprogramms in Kraft gesetzt. Wiederaufforstungsmaßnahmen und die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung können zu deutlich verbesserten Konditionen beantragt werden. Die Förderrichtlinie ist zum 17. Februar 2020 in Kraft getreten.

Zusätzliche Fördergelder

Bayern hat bereits 2018 mit der Waldumbauoffensive 2030 die Mittelausstattung für die forstliche Förderung deutlich erhöht. Im Herbst 2019 hat auch der Bund im Rahmen des Nationalen Waldgipfels zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt. Damit stehen für Bayern in den kommenden vier Jahren zusätzlich rund 100 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Die zur Kofinanzierung notwendigen Landesmittel stehen zur Verfügung.

Um die verbesserte Finanzausstattung an die privaten und kommunalen Waldbesitzer weitergeben zu können, wurde die waldbauliche Förderrichtlinie (Waldföpr) vorzeitig neu gefasst. Zunächst stehen die Wiederaufforstungsmaßnahmen für die Frühjahrskulturen 2020 und die notwendige Borkenkäferbekämpfung zur Verfügung. Die übrigen Fördertatbestände werden sukzessive im Lauf des Jahres freigegeben. Bis die Genehmigung der Richtlinie durch die EU-Kommission vorliegt, erfolgt die Zuwendung auf Basis der De-minimis-Verordnung.

Wichtigste Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen bei Pflanzung und Borkenkäferbekämpfung sind im Folgenden dargestellt:

  • Die zulässige Förderintensität wurde auf bis zu 90 % angehoben. Gemeinsam mit der Berücksichtigung gestiegener Kosten für Pflanzen und Arbeitsleistung, bewirkt dies eine Erhöhung der Fördersätze für Wiederaufforstungen um mehr als das Doppelte.
  • Die Förderung von Nachbesserungen in Folge klimabedingter Ausfälle wurde erleichtert.
  • Klimatolerante Nadelbaumarten können zukünftig mit bis zu 70 % Flächenanteil bei Fördermaßnahmen beteiligt werden.
  • Vorhandene Laubholz-Naturverjüngung kann beim Laubholzanteil mitgerechnet werden.
  • Mit dem neuen Fördertatbestand „Waldrandgestaltung“ wird dem Wunsch der Waldbesitzer nach insektenfreundlichem, arten- und strukturreichem Waldbau besonders nachgekommen.
  • Die förderfähige Baumartenpalette ist deutlich erweitert worden. Jetzt können sogenannte Praxisanbauversuche mit alternativen Baumarten finanziell unterstützt werden.
  • Die Förderung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung wird nochmals verbessert. Jetzt können alle Waldbesitzer, die ihr Stammholz rechtzeitig aus dem Wald schaffen und auch das Waldrestholz insektizidfrei behandeln, an der Förderung teilhaben. Auch das Verbringen von Häckselmaterial ist ab jetzt förderfähig.
  • Besonders die Förderung der Borkenkäferbekämpfung im Schutzwald wird deutlich erhöht.
  • Die detaillierten Förderkonditionen zur Wiederaufforstung und zur Borkenkäferbekämpfung sind in den Kästen auszugsweise wiedergegeben. Über die weiteren Fördermaßnahmen wird das Wochenblatt berichten, sobald die beihilferechtliche Genehmigung durch die Kommission abgeschlossen ist und alle Fördermaßnahmen angeboten werden können.

    Als Ansprechpartner stehen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung. Die Antragstellung läuft über den jeweils zuständigen staatlichen Revierförster.

     

     

    Geförderte Waldschutzmaßnahmen

    Gefördert werden Maßnahmen, die dem Befall mit rindenbrütenden Insekten vorbeugen oder deren Bekämpfung dienen. Bei dem aufzuarbeitenden oder zu bringenden Holz muss es sich um Schadholz (gebrochenes, geworfenes oder befallenes Holz) handeln. Regulär eingeschlagenes Holz ist nicht förderfähig. Die Bekämpfung muss das gesamte Schadholz betreffen und insektizidfrei durchgeführt werden.

    Bekämpfung außerhalb des Schutzwaldes:

    Vorbereitung der Schadholzaufarbeitung 5 €/fm

  • zusammen mit Verbringen auf Zwischenlager 12 €/fm
  • zusammen mit Entrinden maschinell (auch Streifen) 10 €/fm
  • zusammen mit Entrinden manuell 20 €/fm
  • zusammen mit Waldrestholz vor Ort aufarbeiten 10 €/fm
  • zusammen mit Sondermaßnahme 15 €/fm
  • Bekämpfung innerhalb des Schutzwaldes und seinem Gefährdungsbereich:

    Verbringen, Entrinden, Hacken

  • zusammen mit geförderter Seilbahnbringung 15 €/fm
  • ohne geförderte Seilbahnbringung 30 €/fm
  • Hubschrauberbringung 50 €/fm
  • Aufarbeitung ohne Holznutzung 50 €/fm
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    Kulturbegründung durch Pflanzung

    Gefördert wird die Begründung standortgemäßer, klimatoleranter Wälder aus Laub- und Nadelhölzern. Dabei müssen mindestens 30 % der Fläche mit Laubholz bepflanzt werden. Alternative Baumarten sind im Rahmen der „Leitlinien für die Baumartenwahl für den Klimawald der Zukunft“ förderfähig. Bei Praxisanbauversuchen sind Mindeststandards einzuhalten.

    Erstaufforstung:

    Pflanzung und Nachbesserung

  • 3,25 €/Stk
  • Wiederaufforstung, (inkl. Waldrandgestaltung):

  • Pflanzung und Nachbesserung 2,50 €/Stk
  • Wildlinge 1,40 €/Stk
  • Bei Wiederaufforstung können u.a. folgende Förderzuschläge gewährt werden:

  • Ballenpflanzen 0,50 €/Stk
  • Großpflanzen 0,25 €/Stk
  • Seltene Baumarten 0,90 €/Stk
  • Sträucher 0,50 €/Stk
  • Insektenfreundliche Baumarten 0,10 €/Stk
  • Markierungsstab 0,20 €/Stk oder Wuchshilfe 2,00 €/Stk
  • Wurzelschutztauchung 0,10 €/Stk
  • Förderzuschläge können auch für die Vorbereitung der Pflanzfläche bei Wiederaufforstung gewährt werden:

  • Schlagabraum belassen 0,10 €/Stk
  • oder Sukzessionsflora belassen 0,10 €/Stk
  • oder Krautflora entfernen 0,10 €/Stk
  • oder verholzte Pflanzen entfernen 0,20 €/Stk
  • Bei Wiederaufforstungsmaßnahmen können folgende Erschwerniszuschläge gewährt werden:

  • im Schutzwald oder Bergwald von bis zu 40 % des Grundfördersatzes
  • bei Kleinmaßnahmen von bis zu 15 %
  • bei Schadflächen von bis zu 5 %.
  • Bei Wiederaufforstungsmaßnahmen können folgende Anreizzuschläge gewährt werden:

  • im Natura 2000-Gebiet bis 10 %
  • bei Verwendung ausschließlich standortheimischer Gehölzarten bis zu 10 %
  • im Kleinprivatwald bis zu 10 %
  • Infos zur neuen Förderrichtlinie

     

    Hilfe bei der Baumartenwahl

    Wälder sind als Klimaspeicher von unschätzbarem Wert, betonte Forstministerin Michaela Kaniber bei der Vorstellung des neuen Förderprogrammes. „Wenn Bäume wachsen, entziehen sie der Atmosphäre Kohlendioxid und speichern es als Kohlenstoff im Holz – allein in Bayern rund 27 Millionen Tonnen pro Jahr.“ Weil aber sterbende Bäume das Klimagas wieder freisetzen, sei es entscheidend, die Wälder auf Dauer intakt, stabil und vital zu halten. Dafür brauche es Baumarten, die dem Klima der Zukunft standhalten können. Zudem seien die Waldbesitzer gut beraten, in ihren Wäldern künftig auf drei oder mehr unterschiedliche Baumarten zu setzen – um klimabedingte Risiken zu streuen. Weil es hier an Erfahrung oft fehlt, hat die Ministerin von einer Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern und Praktikern Leitlinien für die Praxis erarbeiten lassen. Sie zeigen Chancen und Risiken für bereits etablierte sowie alternative Baumarten und sollen die Auswahl geeigneter Baumarten für stabile Zukunftswälder erleichtern.

    Die Leitlinien werden laut Kaniber im Zuge neuer Erkenntnisse und Erfahrungen stetig weiterentwickelt. Sie sind ein Gemeinschaftsprojekt des Forstministeriums mit der TU München, der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, der Universität Bayreuth, der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, dem Bayerischen Amt für Waldgenetik sowie Fachleuten der Forstverwaltung und der Bayerischen Staatsforsten.

    Infos zur Leitlinie

    Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt