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Besonders im Rheinland ist sie eine Liebeserklärung: Eine Birke, die in der Nacht zum 1. Mai am Haus der oder des Liebsten angebracht wird. Eigenmächtig im Wald fällen sollte man die jungen Bäume aber nicht.
Besonders im Rheinland ist sie eine Liebeserklärung: Eine Birke, die in der Nacht zum 1. Mai am Haus der oder des Liebsten angebracht wird. Eigenmächtig im Wald fällen sollte man die jungen Bäume aber nicht.

Maibaum aufstellen – schöne Tradition, aber bitte mit Umsicht

29. April 2023
Der 1. Mai naht. Besonders im Rheinland werden dann Häuser gern mit jungen Birken verschönert. Die sollte man aber keinesfalls eigenmächtig fällen!

Es ist ein Liebesbeweis mit Tradition – vor allem im Rheinland. In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wiederholt sich das jährliche Schauspiel: Grüne, junge Birken werden meist mit Krepppapier bunt geschmückt und an Häusern aufgestellt, um der Bewohnerin oder dem Bewohner zu zeigen: Ich mag Dich!

Nicht einfach selbst fällen!

Nur woher den Maibaum nehmen? Eines sollten Verliebte auf keinen Fall tun: auf eigene Faust in den Wald gehen und die Birke selbst irgendwo schlagen.

Nordrhein-Westfalens Forstministerin Silke Gorißen rät: „Der Maibaum an Häuserwänden, Dachrinnen oder Balkonen ist vielerorts in Nordrhein-Westfalen eine schöne Tradition. Deshalb unterstützen regionale Forstämter und Baumschulen den Maibaum-Brauch und bieten junge Birken zum Kauf an. Eigenhändig in den Wald zu gehen und einen Baum zu fällen, ist nicht erlaubt.“

Rechtliche Konsequenzen

Wer ohne Genehmigung des Waldbesitzenden oder der Forstrevierleitung einen Baum fällt, dem drohen rechtliche Konsequenzen wegen Sachbeschädigung und Diebstahl.

Übrigens: Nach einem Monat sollte der Maibaum vom Verehrer oder von der Verehrerin wieder abgeholt werden. Dann können die Maibäume wie Grünschnitt entsorgt oder kompostiert werden.

Forstämter geben Informationen

Weitere Informationen zum Erwerb von Maibäumen, die am 29. und 30. April in folgenden Regionalforstämtern gekauft werden: https://url.nrw/maibaum.Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Quelle: Land NRW
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