Dort ist Ende 2021 der Langholzerlass ausgelaufen, der die Ausnahmegenehmigungen für Holztransporte über 23 m Gesamtfahrzeuglänge regelte. Bisher hat sich dadurch wenig geändert, weil die zuständigen Landkreise eine Übergangslösung nach altem Muster angewandt haben.
Hessen Mobil
Nachdem im März dieses Jahres die Zuständigkeit für die Dauergenehmigungen auf Hessen Mobil wechselte, hat sich das geändert. Die Firma Mengel Transporte aus Bottendorf beispielsweise hat gerade einen Genehmigungsbescheid für ein neues Langholzfahrzeug erhalten. Der behandelt Langholztransporte jetzt wie den Großraum- und Schwerverkehr und hat zahlreiche Auflagen erteilt. Überschreitet die Fahrzeuggesamtlänge 23 m muss der Lkw zur Absicherung des Transports vorne und hinten in mehreren Landkreisen und Städten von privaten Begleitfahrzeugen mit Rundumlicht eskortiert werden. Dazu sind zahlreiche Strecken auf Autobahnen und Landstraßen an manchen Tagen und zu manchen Zeiten tabu. In ganz Hessen dürfen etwa von Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 19 Uhr Straßen außerhalb von Autobahnen nicht genutzt werden.
Höhere Kosten
Wie das Unternehmen Mengel mitteilt, erschweren die Auflagen die Langholztransporte über 23 m so sehr, dass es fast besser wäre sie einfach einzustellen. Andere Unternehmen machen das bereits und beantragen die Ausnahmegenehmigungen gar nicht mehr. Für die Firma Mengel ist es in der Praxis nicht darstellbar, angesichts der umfangreichen Einschränkungen Fahrtrouten zu planen und zu beantragen, selbst man sie mit Umwegen eventuell bewältigen könnte. Allein die nötigen Begleitfahrzeuge würden die Transporte zudem um bis zu 40 % verteuern.