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drei Förster im abendlichen Wald
Mit der Kürzung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung droht ein deutlicher Anstieg der Berufsgenossenschaftsbeiträge auch für viele Waldbesitzende.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung – steigen jetzt die Beiträge?

08. Juni 2022

Am 3. Juni hat der Bundestag eine Kürzung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung beschlossen. Das hat Folgen – auch für viele Waldbesitzende, drohen doch steigende Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Im Bundestag fiel am Freitag, den 3. Juni, die Entscheidung zum Ergänzungshaushalt 2022, um die EU-Krisenmittel zu erhöhen. Hierfür musste an anderer Stelle gespart werden. So wurde u. a. auch der Bundeszuschuss für die landwirtschaftliche Unfallversicherung von knapp 178 auf 100 Mio. € abgesenkt. Damit droht ein deutlicher Anstieg der Berufsgenossenschaftsbeiträge für Landwirte und ebenso für viele Waldbesitzende.

Was auf Berufsgenossenschaftsmitglieder jetzt zukommt

Bereits Ende März hatte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 zu den Kürzungsplänen der Bundesregierung Stellung genommen. So rechnete die SVLFG mit einer Erhöhung der zu zahlenden Beiträge der bundesmittelberechtigten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft um mindestens 18 %, wie aus einer Pressemitteilung der SVLFG vom 28. März hervorgeht und auf Nachfrage der Redaktion bestätigt wurde.

Demnach seien in den letzten sechs Jahren die vorgesehenen 100 Mio. € Bundesmittel jeweils wegen schwieriger Markt- und Einkommensverhältnisse um ca. 77 Mio. Euro erhöht worden. Die Kürzung der Mittel auf 100 Mio. € treffe die Mitglieder aber zu einer ebenso ungünstigen Zeit, befinden sich die Betriebe doch in einer finanziell äußerst angespannten Lage durch dramatisch gestiegene Preise für Energie und weitere Betriebsmittel.

Nach Angaben der SVLFG könnten Berufsgenossenschaftsmitglieder die Auswirkungen der Bundesmittelkürzung bereits in den Beitragsrechnungen im Juli/August 2022 für 2021 zu spüren bekommen. Außerdem müssten dann auch die zur Sicherung der Liquidität der Berufsgenossenschaft in 2023 zu zahlenden Beitragsvorschüsse erhöht werden.

„Mangelndes Verständnis für die Menschen auf dem Land“

Sowohl die AGDW – die Waldeigentümer als auch die Familienbetriebe Land und Forst zeigten sich enttäuscht über den Beschluss des Bundestags vom 3. Juni.

So kommentierte der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max v. Elverfeldt: „Die Kürzung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird insbesondere die Ackerbauern und die Waldeigentümer in Deutschland treffen, weil diese nicht vom parallel beschlossenen Ergänzungshaushalt profitieren können. Gerade im Wald gibt es eine wachsende Grundlast aus Unfallversicherung, Grundsteuer und teilweise den Beiträgen zum Wasser- und Bodenverband. Auf der anderen Seite steht durch Dürre und Kalamitäten ein Schaden von rund 15 Mrd. € und ein enormer Investitionsbedarf für den Waldumbau. Zudem drohen in der Land- und Forstwirtschaft Nutzungsverbote durch die EU. Nun muss die Politik schnellstens gegensteuern: Dazu gehört eine klare Absage an Nutzungsverbote und Stilllegungen sowie eine Entscheidung über die Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes noch vor der Sommerpause.“

AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter betonte: „Dass dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystem Bundesmittel in dieser drastischen Höhe entzogen werden, zeugt von mangelndem Verständnis der Bundesregierung für die Menschen auf dem Land.“ Die Forstwirtschaft treffe es dabei besonders hart. „Der Wald ist infolge der Klimakrise großflächig bedroht, die betroffenen Forstbetriebe sind auf das Äußerste belastet. So müssen die Auswirkungen der Wetterextreme und der klimaorientierte Waldumbau bewältigt werden“, so Bitter weiter.

Laut Einschätzung der AGDW drohe den Versicherten eine Erhöhung des Risikobeitrags um bis zu 20 %. Die entsprechenden Beitragsbescheide würden nach erfolgter Umlageberechnung durch die SVLFG im Herbst 2022 ausgestellt. Die ebenfalls beschlossenen 120 Mio. € Finanzhilfen für die Erzeuger in den Agrarsektoren zur Aufstockung der EU-Agrarkrisenreserve begrüßte Bitter. Die so insgesamt bereitgestellten 180 Mio. € sollen energieintensiven Betrieben zugutekommen, die aufgrund des Ukraine-Krieges unter den gestiegenen Energiekosten leiden. Der AGDW-Präsident bedauerte in diesem Zusammenhang jedoch, dass diese Förderung an den Waldbesitzenden, die ebenfalls unter hohem Druck stehen, vorbeigehe.

Mit Material von AGDW, FaBLF und SVLFG