Das Landgericht Erfurt hat am 21. Juli die Klage der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH gegen den Freistaat Thüringen und den Landesforstbetrieb ThüringenForst - wegen mangelnder Aktivlegimitation der Klägerin abgewiesen. Das Gericht hat sich damit den vorangegangenen Entscheidungen der Landgerichte Stuttgart und Mainz angeschlossen.
Vorwurf: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Man sei von Anfang an davon überzeugt gewesen, dass die Klage unbegründet sei, sagte die thüringische Forstministerin Susanna Karawanskij nach der Gerichtsverhandlung. Durch die Abweisung der Klage habe man weitere finanzielle Belastungen für Steuerzahler, Wald und Waldbesitzer abwenden können.
Der Prozessfinanzierer „Burford Capital“ hatte über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft den Freistaat Thüringen sowie ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts auf 32 Mio. € Schadensersatz verklagt. Die Klage lautete auf eine nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat. Ein Teil der Abnehmer von Holz in Thüringen hatten ihre in Rede stehenden Schadensersatzansprüche an die Ausgleichsgesellschaft abgetreten.
Zweifel an Zulässigkeit
In der Verhandlung am 27.04.2023 hatte das Landgericht Erfurt bereits seine vorläufige Bewertung des Falles dargelegt. Schwerpunkt der Erörterung war die Frage, ob das Vergütungsmodell des Prozessfinanzierers zulässig ist. Hieran hatte das Landgericht Erfurt bereits Zweifel geäußert und die Klage jetzt in erster Instanz abgewiesen.
Die Landgericht Mainz und Stuttgart hatten ähnlich geurteilt. In beiden Ländern wurden vergleichbare Verfahren von den Gerichten in erster Instanz abgewiesen. Auch im Verfahren in Nordrhein-Westfalen betrachtet das Gericht eine entsprechende Klage kritisch.
Noch nicht rechtskräftig
Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Klägerin Berufung einlegen und ihre Forderungen in der zweiten Instanz weiterhin geltend machen wird.