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Die klimaangepasste Wiederbewaldung großflächiger Schadflächen stellt den Waldbesitz vor große Herausforderungen.
Die klimaangepasste Wiederbewaldung großflächiger Schadflächen stellt den Waldbesitz vor große Herausforderungen.

Land NRW unterstützt Waldbesitz: Das bringt die Förderung

19. April 2023
Der Wiederaufbau der im Zuge der vergangenen Dürrejahre zerstörten Waldflächen ist teuer und aufwendig. Deshalb hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen jetzt das 5-Punkte-Sofortprogramm für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gestartet. Was bedeutet das konkret?

In den letzten Jahren haben die Wälder in Deutschland erheblich unter den Folgen des fortschreitenden Klimawandels gelitten – auch in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Wiederbewaldung der teils immensen Schadflächen überfordert Waldbesitzende jedoch häufig. Der klimaangepasste Waldumbau ist schlicht zu teuer und zu aufwendig, um ihn in diesem Ausmaß ohne Hilfe zu stemmen.

Deshalb hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) in NRW jetzt eine neue Fördermöglichkeit geschaffen, um den Waldbesitz zu unterstützen.

Das „5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau unserer Wälder“

Im Dezember 2022 hatte das Land NRW ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau unserer Wälder auf den Weg gebracht. Ab sofort können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nun diese Förderungen beantragen.

Nordrhein-Westfalens Forstministerin Silke Gorißen: „Unser Ziel sind gesunde, strukturreiche und klimaanpassungsfähige Mischwälder. Dieses Ziel können wir nur gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern erreichen. Mit unserem Sofortprogramm unterstützen wir die Besitzerinnen und Besitzer von Privat- und Kommunalwald bei der Umsetzung.“

Was genau wird mit dem 5-Punkte-Sofortprogramm gefördert?

Die folgenden Förderungen können laut MLV ab sofort beantragt werden:

1. Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen

„Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können jetzt über die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 400 €/ha wiederbewaldeter Fläche beantragen. Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird der Zuschuss bei den Antragstellern pauschal auf 200 € gesenkt, die über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bereits eine Zuwendung im Rahmen der direkten Förderung erhalten.“

2. Erhöhung der Wegebauförderung von 70 % auf 90 %

„Die Kosten für die Grundinstandsetzungen der Waldwegenetze überfordern viele Forstbetriebe – vor allem in den durch die Waldschäden besonders betroffenen Gebieten. Der Fördersatz in den Richtlinien zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald wird deshalb in Gebieten, deren Ertrag sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 % auf 90 % angehoben. In Betrieben mit mehr als 1.000 ha wird der Fördersatz von 42 % auf 54 % angehoben. Als sogenannte ertragsschwache Gebiete gelten Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest.“

3. Unterstützung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

„Die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes gelingt nur aufgrund der vielfach ehrenamtlich organisierten Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Um sie hierbei zu unterstützen und die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der direkten Förderung abzufedern, können sie eine Pauschale von 2,50 €/ha/a Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen in Anspruch nehmen. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, gibt es einen Aufschlag von 1,00 €/ha/a und weitere 0,50 €/ha/a für Waldgenossenschaften.“

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragsstellung ist ab sofort bei den zuständigen Regionalforstämtern des Landesbetriebs Wald und Holz NRW möglich. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landesbetriebs hervor. Weitergehende Informationen wie den Wortlaut der Änderung der Förderrichtlinien, die Antragsformulare und den Erlass zur Gebietskulisse der ertragsschwachen Gebiete finden Sie unter www.wald-und-holz.nrw.de/foerderung.

Mit Material von Wald und Holz NRW