Wie die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) im Blickpunkt Waldschutz 15/2020 berichtet, wurden kurz vor Ablauf der Frist die Zulassungen für drei Pflanzenschutzmittel im Bereich Forst verlängert, namentlich „KARATE Forst flüssig“, „Cyberkill Forst“ und „FORESTER“.
Alle drei Präparate wurden jeweils um 1 Jahr verlängert. Die Verlängerung von „KARATE Forst flüssig“ entspricht aber keiner Wiederzulassung, sondern basiert auf den Art. 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und räumt eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Anwendung ein. Falls keine Entscheidung über eine Wiederzulassung im entsprechenden Zeitraum getroffen wird, verliert das Mittel danach seine Zulassung. Bei „Cyperkill Forst“ und „FORESTER“ entspricht die Verlängerung auch keiner Wiederzulassung, weshalb hier dasselbe gilt.
Neues Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel (vorbehaltlich von Widerrufen, Stand 30.11.2020):
(Quelle: bvl.bund.de)
Weitere Infos gibt es auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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