Über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft verklagt der Finanzkonzern „Burford Capital“ das Land Thüringen auf einen Schadensersatz von fast 40 Mio. €. Die Klage fasst Forderungen von Holzabnehmern zusammen, von denen zwei Firmen ihren Standort in Thüringen haben.
Nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen ist Thüringen als letztes Land von den Forderungen des Prozessfinanzierers betroffen. Der Finanzkonzern ist darauf spezialisiert, Schadensersatzforderungen aufzukaufen und dann geltend zu machen. Dazu haben Holzabnehmer der Thüringer Waldbesitzer ihre Schadensersatzansprüche wegen der gebündelten Holzvermarktung an Burford Capital abgetreten. Die eigens gegründete Tochtergesellschaft „ASG 5 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH“ klagt die Forderungen jetzt ein.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Das Bundeskartellamt hatte aufgrund einer Beschwerde der Sägeindustrie in den Jahren 2001 bis 2009 gegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen ermittelt. Es vertrat die Auffassung, dass die gebündelte Vermarktung von Rundholz aller Waldeigentumsarten durch die Landesforstverwaltungen dieser Länder nicht den Vorgaben des Wettbewerbsrechts entspreche. Mit einem dem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 17. September 2009, der 2018 vom Bundesgerichtshof mittelbar bestätigt worden ist, wurde das Verfahren unter Erteilung von Auflagen und Berichtspflichten abgeschlossen. So gab es unter anderem den Auftrag, Pilotprojekte zur Vermarktung von Holz aus dem Privat- und Körperschaftswald in Thüringen zu etablieren.
Auflagen erfüllt
Die Thüringer Landesforstverwaltung sei den Auflagen und Berichtspflichten in vollem Umfang nachgekommen. Die Ergebnisse wurden im Abschlussbericht vom Dezember 2014 gegenüber dem Bundeskartellamt dokumentiert. Etwa zum gleichen Zeitpunkt begann auf Grund von Beschwerden der Holzindustrie ein neues Verfahren gegen die Holzvermarktungspraxis in Baden-Württemberg, dass dann auf andere Länder, darunter Thüringen, ausgeweitet wurde. Begründet wird die Forderung mit der Behauptung, dass mit der gebündelten Holzvermarktung eine beherrschende Marktstellung der Landesforstverwaltung mit den beteiligten Waldbesitzern unzulässig ausgebaut wurden und damit überhöhte Holzpreise für die Sägeindustrie einhergingen.
Forderungen halbiert
Laut einer Meldung von Ende 2019 lautete die Forderung zunächst auf 84,5 Mio. €. Die aktuelle Klage fordert jedoch lediglich knapp 40 Mio. € Schadenersatz. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bestätigte, dass es sich um die gleiche Forderung handelt. Wie die Reduktion um mehr als die Hälfte des Betrags zustande kam, wollte man aber mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht sagen.
Sorgen der Waldbesitzer
Angesichts der dramatischen Schadenssituation im Wald, den dadurch drastisch gesunkenen Holzpreisen sowie den damit verbundenen Herausforderungen für die Waldbesitzenden und die Landesforstanstalt kommt die Klage zur Unzeit und ist schwer verständlich, erklärt Staatssekretär Torsten Weil. Schließlich hätte das Bundeskartellamt das Verfahren gegen Thüringen eingestellt und die Landesforstanstalt hat alle Auflagen umgesetzt.
Man wolle sich unter Hinzuziehung einer spezialisierten Anwaltskanzlei gegen die Klage zur Wehr setzen, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzer abzuwenden. Aus dem Privatwald werden jetzt Sorgen laut, dass der beklagte Freistaat Thüringen die Waldbesitzer an den Prozesskosten beteiligen könnte.
Quelle: TMIL