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Holztransport auf der B10 an der Geislimger Steige
Holztransport auf der B10 an der Geislimger Steige
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Keine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts

31. August 2022

Die Bundesregierung ändert ihre Haltung zum Thema zulässiges Gesamtgewicht auf Straßen nicht. Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, plant auch sie keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw-Transporten. Die Fraktion hatte die Anfrage im Zusammenhang mit dem Transport von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine gestellt, für die es bis Ende August auf bestimmten Strecken eine zeitlich befristete Ausnahmen für Transporte in die Häfen Mecklenburg-Vorpommers gab.

Auch die Bundesländer lehnten ab

Eine Erhöhung der Gesamtmasse von 40 t auf 44 t – und damit die Angleichung an den kombinierten Verkehr – hätte aus Sicht der Regierung erhebliche Mehrbelastungen der Straßen und Brücken zur Folge. Dies gilt auch für im nachgeordneten Straßennetz, das tendenziell schwächer dimensioniert ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte die für das nachgeordnete Netz die zuständigen Länder um Stellungnahme gebeten. Alle Länder lehnten eine entsprechende Erhöhung aber ab.

Schlechter bis sehr schlechter Zustand

In seinem Verkehrsinvestionsbericht 2022 hat das Bundesverkehrsministerium einen besorgniserregenden Zustand bei Straßen und Brücken im Bundesfernstraßennetz festgestellt. 17 % der Bundesautobahnen und 34 % der Bundesstraßen sind demnach in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Die Substanz der Brücken an Bundesfernstraßen ist zu 11,5 % nicht ausreichend bzw. ungenügend.

Red.