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Der Freistaat Thüringen ist zuversichtlich, dass das Landgericht Erfurt die wegen nicht wettbewerbskonformer gebündelter Holzvermarktung von Burford Capital geführte Schadenersatzklage abweisen wird.
Der Freistaat Thüringen ist zuversichtlich, dass das Landgericht Erfurt die wegen nicht wettbewerbskonformer gebündelter Holzvermarktung von Burford Capital geführte Schadenersatzklage abweisen wird.

Kartellklage verhandelt – Freistaat Thüringen zuversichtlich

30. April 2023
Nach der Verhandlung über die Kartellklage wegen gebündelter Holzvermarktung zeigt sich der Freistaat Thüringen zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird.

Vor dem Landgericht Erfurt wurde am 27. April die Klage der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH gegen den Freistaat Thüringen und ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts verhandelt.

Klage über 32 Mio. €

Der international tätige, börsennotierte Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagt über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft den Freistaat Thüringen sowie ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts auf rund 32 Mio. € Schadensersatz. Klagegegenstand ist eine angeblich nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat.

Ermöglicht wurde die Klage, weil ein Teil der Holzabnehmer der Thüringer Waldbesitzenden ihre vermeintlichen Schadensersatzansprüche wegen der gebündelten Holzvermarktung an die Ausgleichsgesellschaft abgetreten haben. Der Freistaat weist den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrt sich rechtlich gegen die Klage auf Schadenersatz.

„Klage unbegründet“

„Der Freistaat Thüringen ist davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist. Wir werden uns auch im weiteren Verfahren mit aller Entschiedenheit gegen das Projekt des Prozessfinanzierers rechtlich zur Wehr setzen, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzer abzuwenden“, sagte Staatssekretär Torsten Weil nach der Gerichtsverhandlung.

In der einstündigen Verhandlung hat das Landgericht seine vorläufige Bewertung des Falles dargelegt. Schwerpunkt der Erörterung war die Frage, ob das Vergütungsmodell des Prozessfinanzierers zulässig ist. Hieran das Landgericht Zweifel geäußert.

Andere Klagen ebenfalls abgewiesen

Nach dem Verlauf der Verhandlung geht der Freistaat Thüringen weiterhin fest davon aus, die angeblichen Ansprüche der Klägerin abwehren zu können. Diese Ansicht werde auch von den aus Ländersicht erfreulichen Urteilen des Landgerichts Mainz und des Landgerichts Stuttgart bestärkt.

In beiden Ländern wurden vergleichbare Verfahren von den Gerichten in erster Instanz abgewiesen. Auch im Verfahren in Nordrhein-Westfalen werde eine entsprechende Klage vom Gericht kritisch betrachtet.

Das Landgericht Erfurt will seine Entscheidung am 9. Juni 2023 um 9 Uhr verkünden.

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft