Wegen angeblich kartellrechtswidriger Rundholzverkäufe ist dem Hessischen Umweltministerium eine Klage über mehr als 49 Millionen Euro zugegangen. Die Klage gegen das Land Hessen folgt dem gleichen Muster wie diejenige, die vor kurzem gegen Rheinland-Pfalz erhoben wurde.
Dem Land Hessen wird vorgeworfen, gemeinsam mit kommunalen und privaten Waldbesitzern über Jahrzehnte ein „Rundholzsyndikat“ unterhalten zu haben. Klägerin ist die eigens gegründete „ASG 4 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Hessen GmbH“. Sie hat die Forderungen von insgesamt 21 Sägewerken aufgekauft, um gebündelt klagen zu können. Im Erfolgsfall verspricht sie die zugesprochenen Klagesummen an die Sägewerke auszuschütten – abzüglich eines Eigenanteils. Hinter der Klägerin steht wie in Rheinland-Pfalz, das international operierende Unternehmen „Burford Capital“.
Sägewerke gar nicht in Hessen
Laut der ASG 4 haben die Sägewerke im Zeitraum von 2009 bis etwa Mitte des Jahres 2019 deutlich überhöhte Holzpreise an Hessen-Forst zahlen müssen. Ihr Kernargument ist, dass die Sägewerke durch die dominante Stellung des Landesbetriebes auf dem Rundholzmarkt keine Möglichkeit gehabt hätten, räumlich auszuweichen und bei anderen Rundholzanbietern einzukaufen. Doch der Großteil der klagenden Sägewerke befinde sich nicht in Hessen, so das Ministerium.
„Es ist schwer zu verstehen, wie eine Gruppe von Sägewerken mit mehrheitlichen Unternehmenssitz außerhalb Hessens nun das Land Hessen verklagt. Sie haben alle Möglichkeiten, außerhalb von Hessen Rundholz einzukaufen. Zudem ist bei einem Einkaufsradius eines Sägewerks von 100 km die einkaufsrelevante Fläche deutlich größer als unser Bundesland. Hessen ist nicht die sibirische Tundra, sondern stellt nur einen kleinen Teil des Einkaufsmarktes für große Sägewerke dar,“ kommentiert Umweltministerin Priska Hinz die Klage.
Holzverkauf in Hessen
Die staatliche Forstverwaltung habe jahrzehntelang insbesondere kleine kommunale und private Waldbesitzer ohne das Knowhow und vorhandene Vertriebsstrukturen beim Holzverkauf unterstützt. Die besitzartenübergreifende Holzvermarktung wurde jedoch in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Verfahren durch das Bundeskartellamt im Jahr 2015 bemängelt. In der Folge hat sich Hessen-Forst aus der Holzvermarktung im Privat- und Kommunalwald zurückgezogen und das Land fördert die Gründung von Holzverkaufsorganisationen, die die Vermarktung des Rundholzes für kommunale und private Waldbesitzer übernehmen. Bei kommunalen und privaten Waldbesitzern unter 100 Hektar Waldfläche sowie Gemeinschaftswälder unabhängig von der Flächengröße übernimmt Hessen-Forst die Holzverkaufsvermittlung weiterhin.
Neben der Vermarktung des Holzes unterstützte Hessen-Forst private und kommunale Waldbesitzer ebenfalls bei der Betreuung der Wälder. Die Betreuung des Waldes bietet der Landesbetrieb weiterhin an.
Hinz kündigt Widerstand an
„Der Klimawandel und die jüngsten katastrophalen Auswirkungen auf das Waldökosystem erfordern, dass Hessen-Forst, kommunale und private Waldbesitzer gemeinsam handeln und sich voll auf diese große Herausforderung konzentrieren. Das Betrachten des Waldes durch die Dollarbrille ist deshalb nicht angemessen und verschlingt Zeit und Geld, die wir für den Schutz des Waldes brauchen. Dafür habe ich kein Verständnis und wir werden uns entschieden gegen diese Klage wehren“, sagte Umweltministerin Priska Hinz.