Das „Investitionsprogramm Holz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhält eine längere Auszahlungsfrist. Die für das Jahr 2021 zur Verfügung stehenden 25 Mio. € sind fast vollständig ausgeschöpft.
Das Programm läuft zum Jahresende aus, die Antragsfrist ist bereits verstrichen. Gefördert werden etwa Investitionen in Maschinen, Geräte oder Anlagen, die in der nachhaltigen Holzwirtschaft zum Einsatz kommen.
Lieferengpässe bei Maschinen
Aufgrund von Corona zeichnen sich jedoch bei vielen Maschinenherstellern erhebliche Lieferengpässe bei den bestellten Maschinen und Geräten ab. Zahlreichen Antragsstellern wurde eine Verschiebung der Liefertermine bis in das erste Halbjahr 2022 genannt.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen und möglichst viele Betriebe von der Förderung profitieren zu lassen, hat Bundesministerin Julia Klöckner entschieden, die Auszahlungsfrist nach Einzelfallprüfung zu verlängern. Zugesagte Förderungen dürften nicht an Umständen scheitern, für die die Betriebe nicht verantwortlich sind, so Klöckner.
BLE prüft Anträge auf Verlängerung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kann bei nachgewiesenen, unverschuldeten Lieferschwierigkeiten der Hersteller eine Verlängerung der Einreichungsfrist des Verwendungsnachweises bis in das Jahr 2022 prüfen.