Wir haben für den ersten BdHG-Newsletter dieses Jahres einmal das Blaulicht-Portal der Polizei durchsucht. Dort findet auch die Forst- und Holzbranche interessante Pressemitteilungen aller Art: Holzdiebstahl, Unfälle oder die bei Verkehrskontrollen festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Für den Januar und Februar dieses Jahres haben wir folgende Meldungen zum Thema Überladung zusammengetragen. Es dürften längst nicht alle sein.
Auffällig ist, dass es mittlerweiule nicht bei Punkten und einem Bußgeld bleibt, sondern auch das sogenannte Verfallsverfahren gerne angewendet wird. Das kann recht teuer werden. Eine Holzspedition aus Mecklenburg-Vorpommern hat uns kürzlich berichtet, dass sie das 2017 innerhalb von sechs Monaten zweimal durchgemacht hat. Allein nach der ersten Hausdurchsuchung waren über 70.000 Euro fällig!
Februar 2018
Einen recht „windigen“ Holztransport stoppte die Polizei Münster am 28. Februar 2018 gegen 17:35 Uhr auf der Grevener Straße. Der mit Windwurfholz beladene Holz-Lkw war aufgefallen, weil die Stämme nicht ausreichend gesichert waren. Hinzu kam, dass der 45-jährige Fahrer seit einigen Jahren keinen gültigen Führerschein mehr besaß, mit dem er diesen Lastzug hätte fahren dürfen.
Die Verkehrspolizei Oberfranken kontrollierte vom 20. bis 22. Februar gemeinsam mit ihren Kollegen aus Thüringen und Sachsen 30 Holztransport-Lkw. 17 davon waren zum Teil erheblich überladen. Der Spitzenreiter brachte bei der Verwiegung knapp 52 t auf die Waage. Das zu viel geladene Holz musste ab- oder umgeladen werden, damit die Weiterfahrt fortgesetzt werden konnte. Neben den Überladungsverstößen wies ein Fahrzeug erhebliche technische Mängel an der Anhängevorrichtung auf und ein Fahrer verstieß gegen das Fahrpersonalgesetz, da er die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht einhielt..
Der Regionale Verkehrsdienst Marburg und die Bereitschaftspolizei erwischten am 22. Februar bei Verkehrskontrollen in Stadtallendorf und in Cölbe einen Holzlastwagen, der statt der erlaubten 40.000 kg satte 49.620 kg auf die Waage brachte. Für den Brummifahrer ging es erst nach dem Abladen weiter. Die zusätzliche Arbeit befreite ihn nicht von der Anzeige.
Am 15. Februar 2018 kontrollierte die Polizei gegen 13:40 Uhr auf der B7 in Arnsberg-Neheim den 31-jährigen Fahrer eines Langholztransporters. Es bestand der Anfangsverdacht der Überladung. Schnell war klar, dass eine 50-t-Waage zur Überprüfung des Gesamtgewichtes nicht ausreichen würde. Deshalb fuhr der Lkw zu einer 60-t-Waage nach Brilon, auf der das Fahrzeug 56.020 kg wog. Trotz der zur Zeit bestehenden 44-t-Erlaubnis nach dem Sturm Friederike war der Lkw also knapp 12.000 kg schwerer als erlaubt. Der Fahrer wurde bereits eine Woche zuvor Woche kontrolliert – auch dabei betrug das Gesamtgewicht über 50 t.
Langholztransporte kontrollierten die Verkehrspolizei Freiburg am 5. Februar 2018, auf der B31 bei Breisach und auf der Gemarkung Breitnau. Dabei beanstandeten sie vier Langholztransporter, die deutlich überladen waren. Laut Messung überschritten sie das zulässige Gesamtgewichte von 40.000 kg um 6.500 kg bis 10.500 kg. Aufgrund der deutlichen Überladung ging die Polizei in allen Fällen davon aus, dass die Spediteure sich eine zusätzliche Fahrt zum Abladeort einsparen und sich einen damit wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen wollten. Da die hiermit eingesparten Transportkosten deutlich über dem im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwartenden Bußgeld liegen, wendeten sie das sogenannte Verfallsverfahren an. In Anlehnung an die allgemein anerkannten Transportkostenberechnung betrugen Verfallsbeträge jeweils knapp 500 Euro.
[post_gallery]
Januar 2018
Die Autobahnpolizei Mittelhessen hielt am 15. Januar zwei überladene Langholz-Sattelzüge an. Buchenstämme hatte ein 26-jähriger Pohlheimer geladen, mit dem er gegen 13.25 Uhr auf der Autobahn 45 ins Visier der Kontrolleure geriet. Die Waage, zu der die Polizisten den blauen Sattelzug begleiteten, zeigte 46 t statt der erlaubter 40 t an. Der Fahrer musste Abladen. Er und der Halter müssen nun mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ähnliche Strafen erwarten auch den 44-jährigen Fahrer eines Sattelzuges aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg, der am selben Tag gegen 11.35 Uhr bei Butzbach auf der Autobahn 5 kontrolliert wurde. 20 % Überladung stellen die Kontrolleure hier nach der Wiegung fest. 8 t Fichtenholz musste der Fahrer abladen, ehe er weiterfahren konnte.
Am 12. Januar fiel einer Polizeistreife beim Parkplatz des Tuttlinger Tierheims ein Langholzzug mit 30 Buchenstämmen auf. Es bestand der Verdacht der Überladung, weshalb der Holztransporter auf die Waage musste. Dort stellte sich heraus, dass er ein Gesamtgewicht von 48.820 kg hatte, also 8.820 kg zuviel. Acht seiner Stämme musste der Fahrer deswegen wieder abladen, um die Fahrt fortsetzen zu können. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige folgte.
Am 11. Januar überprüfte der Regionale Verkehrsdienst auf der B3 in Marburg den Schwerlastverkehr Er stellte dabei diverse Verstöße gegen die Ladungssicherungsvorschriften und gegen das Fahrpersonalrecht fest. Selbst für die Spezialisten war dabei die Kontrolle eines erheblich überladene Kurzholz-Lkw gegen 11.30 Uhr auf dem Parkplatz „Sommerbad“ nicht alltäglich. Sage und schreibe“54.800 kg brachte der Sattelzug auf die mobile Waage. Erst nach dem Abladen zahlreicher Baumstämme durfte der Brummi-Fahrer wieder starten. Ihn und den Halter erwarten nun aufgrund der Überladung von 14.800 kg entsprechende Bußgeldbescheide. Der Regionale Verkehrsdienst setzte bei der Überprüfung ein neues, speziell für diese Kontrollen ausgestattetes Fahrzeug ein. So konnte der Holztransporter auf der Radlastwaage an Ort und Stelle einer gerichtsverwertbaren Wägung unterzogen werden.
Mit einem sogenannten Verfallsverfahren ahndete der Regionale Verkehrsdienstes Lahn-Dill den Spediteur eines überladenen Holztransportes am 11. Januar bei Herborn. Das Gefährt der im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Spedition war um 15 % überladen. Ein Verfallsverfahren wird gegen Speditionen eingeleitet, wenn durch die Fahrt mit Überladung ein erheblicher Wettbewerbsvorteil eintritt. In diesem Fall hätte ein zweites Fahrzeug für den Transport eingesetzt werden müssen. Die durch die Überladung und den Ausfall des zweiten Fahrzeugs eingesparten Kosten werden berechnet und als Strafe erhoben. Auf die Spedition aus dem Rhein-Sieg-Kreis kommt so ein Betrag von rund 1.000 Euro zu. Ein Bußgeld wegen Überladung läge etwa 475 Euro unter dieser Summe.
Ein 57-jähriger Lkw-Fahrer befuhr am 8. Januar 2018 gegen 10.15 Uhr mit seinem Holztransporter die B 68 in Essen (Oldenburg). Er hatte zuvor das Holz im Raum Friesoythe geladen und war auf dem Weg zu einem Sägewerk nach Melle. Im Rahmen einer Kontrolle führte eine Wägung auf einer geeichten Brückenwaage zur Feststellung eines tatsächlichen Gesamtgewichtes von vorwerfbaren 53.960 kg. Dieses entspricht einer Überladung von 34,9 Prozent! Die Weiterfahrt musste dem Fahrer noch vor Ort untersagt werden. Erst nachdem er fast die Hälfte seiner Ladung abgeladen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Dem Fahrer erwartet ein hohes Bußgeld (380 Euro) sowie ein Punkt in Flensburg. Weiter wird gegen die Firma ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet, denn mit der Überladung wurde eine Fahrt eingespart, was nunmehr durch die Vermögensabschöpfung berechnet wird.