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Besitzer von Pelletheizungen aufgepasst: Haushalte, die mit Pellets heizen, werden finanziell mit bis zu 2.000 Euro entlastet.
Besitzer von Pelletheizungen aufgepasst: Haushalte, die mit Pellets heizen, werden finanziell mit bis zu 2.000 Euro entlastet.

Holzpellets: Haushalte mit Pelletheizungen werden entlastet

10. April 2023
Im letzten Jahr sind die Preise von Heizenergie stark gestiegen – der Staat griff ein, um finanziell zu entlasten. Davon profitieren jetzt auch Haushalte mit Pelletheizungen, die rückwirkend Rechnungen aus 2022 einreichen können, um einen finanziellen Zuschuss zu beantragen.

Auch Haushalte, die mit Holzpellets heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet: Vorgesehen ist eine Unterstützung von maximal 2.000 € pro Privathaushalt. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.

Staat beteiligt sich mit 80 % an Kosten über Referenzpreis

Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze müssen Kunden die Verteuerung allein tragen, so das Deutsche Pelletinstitut (Depi). An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 %. Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung und es gilt eine Bagatellgrenze von 100 €. Welcher Referenzpreis gilt und ab wann und wie Anträge gestellt werden können, ist weitgehend unklar. In Berlin können Besitzerinnen und Besitzer von Pelletheizungen aber bereits Anträge auf den Zuschuss stellen. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Mrd. € bereitgestellt.

Unternehmen profitieren von gestiegenen Energiekosten

Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten hoch belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Auch hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer. In diesen Bundesländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden. Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen (Antragsstellung nur noch bis zum 31.03.2023 möglich), Bremen, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen (Antragstellung ab 12.04.2023 möglich).