Text: Stefan Müller-Kroehling
Falsche Holzlagerung gefährdet Totholz liebende Arten, richtige Lagerung oder zeitnahe Abfuhr sind wichtige Maßnahmen des Wald- aber auch des Artenschutzes.
Einer früher verwendeten Formulierung zufolge strebe der Waldbesitzer und Waldbauer in seinem gemischten Wald ein „wohlsortiertes Warenlager“ an. Gemeint ist damit natürlich kein Holzlager, sondern ein Mischwald, der vielfältigen Nutzungsansprüchen genügt und zugleich besonders widerstandsfähig ist. Hingegen war und ist der Wald kein Lagerplatz für Holz bzw. soll es nicht sein, zumal eine falsch verstandene Holzlagerung im Wald durchaus ernst zu nehmende Probleme für den Artenschutz mit sich bringen kann.
Totes Holz – lebenswichtig für viele Arten
Jede Sorte Holz hat ihre „Liebhaber“, und das von der ersten Minute an: frisch gefälltes Holz ebenso wie fast vollständig zersetztes. Lässt man es über längere Zeiträume im Wald liegen, werden Vertreter dieser Liebhaber von dem Holz magisch angezogen und versuchen, es zu besiedeln oder es als Versteck zu nutzen. Allein unter den Käfern sind 3.500 Arten auf totes Holz angewiesen; etwa zwei Drittel dieser Arten gelten als gefährdet. Viele Frischtotholzbesiedler sind nicht allein wegen des Mangels ihrer Ressource gefährdet, sondern vor allem aus anderen Gründen:
Es gibt auch viele selten gewordene Totholzinsekten, die einfach zu wenig und zu wenig vielfältigen Brutraum finden. Deshalb sollte auch stets ein angemessener Anteil von Holz im Wald verbleiben. Dies gehört zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Funktionen des gesunden Ökosystems Wald.
Kalamitätsholz – Heraus-forderungen für Waldbesitzer
Gerade die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Schadereignisse wie Frühjahrs- und Sommerstürme, Borkenkäferkalamitäten und Trockenschäden führen zu bislang kaum gekannten Mengen an Kalamitätsholz und vermehrt zu Lagerzeiten außerhalb der klassischen Einschlagssaison. In dieser Situation sind die Möglichkeiten der Waldbesitzer begrenzt, was eine zügige Abfuhr des Holzes aus dem Wald betrifft, da diese immer auch von der Aufnahmefähigkeit der Holzabnehmer und den Möglichkeiten und Zwängen der Abfuhrlogistik abhängig ist.
Wenn es im Wald liegt, kann Laubholz mancher Holzarten „verstocken“ oder einen farbigen sogenannten Einlauf entwickeln und dadurch für hochwertigere Verwendungen ausscheiden. Oder es kann „arbeiten“, also werfen und reißen, wenn es bei der Lagerung zu starken Temperaturschwankungen ausgesetzt ist. Es können sich auch technische Holzschädlinge aus der großen Gruppe der Käfer im Holz ansiedeln und dabei vom Splint auch in das wertvollere Kernholz eindringen. Ein Beispiel wäre der Laubnutzholzborkenkäfer (Trypodendron domesticum).
In manchen Fällen wird vermutet, dass sich auch Forstschädlinge in gelagertem Holz fertig entwickeln können, wie etwa der Zweipunkt-Eichenprachtkäfer (Agrilus bipunctatus). Er benötigt allerdings geschwächte Eichen, wie etwa solche nach Kahlfraß durch Schmetterlinge. Laubholz ist in Hinsicht auf Forstschädlinge, die sich in eingeschlagenem Holz entwickeln können, deutlich weniger problematisch als Nadelholz. Aber auch viele als Forstschädlinge unproblematische Arten können das Holz besiedeln oder es als Versteck nutzen. Wird das Holz dann zum Beispiel als Brennholz in beheizte Räume verbracht, können sie dort ihr Versteck verlassen und durchaus auch „lästig« werden.
Fallenwirkung von Lagerholz im Wald
Wenn Holz an der Waldstraße lagert und erst nach einer Weile abgefahren wird, lockt es in der Zwischenzeit unweigerlich Arten an, die dort ihre Eier ablegen. Die Arten, die sich während der Lagerdauer nicht fertig entwickeln können, gelangen mit der Holzabfuhr in aller Regel an Orte, wo sie keine geeigneten Lebensräume vorfinden und daher auch keine wirklichen Überlebenschancen haben. Somit ist das Holzlager an der Waldstraße für sie zur »Falle« geworden, wie folgende Beispiele zeigen.
So kann für den in der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie gelisteten Alpenbock (Rosalia alpina) gelagertes Holz zur tödlichen Falle werden. Die Art besiedelt frisch totes oder am lebenden Stamm vorhandenes, anbrüchiges Laubholz vor allem von Buchen, Bergulmen und Bergahornen.
Dass Holz eine solche Fallenwirkung hat, wurde z. B. auch für die in Südeuropa lebende FFH-Käferart Trauerbock (Morimus funereus) beschrieben. Der Trauerbock besiedelt relativ starke Laubholzstämme und kann in Wäldern, wo er vorkommt, durch das Lagern gefällten Holzes im Wald angelockt und dann mit diesem über den Holztransport und Holzhandel auch verschleppt werden. Ähnliches gilt für den Körnerbock (Megopis scabricornis).
Eine Prachtkäfer-Art, die häufig gefälltes Eichenholz anfliegt, ist z. B. der Goldgruben-Eichenprachtkäfer (Chrysobothris affinis). Anders als der Zweipunkt-Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus) kann er lebenden Bäumen nicht gefährlich werden, sondern braucht anbrüchiges Holz. Daher kann gelagertes Frischholz auch für ihn zur gefährlichen Falle werden, wenn es solche anbrüchigen Teile enthält oder länger im Wald lagert. Speziell längere Stammteile sind für holzbewohnende (xylobionte) Käfer besonders attraktiv.
Manche Käferarten nutzen auch Brennolz als Versteckplatz oder auch zur Eiablage, wenn es zur Trocknung im Wald gelagert wird. Besser wäre in diesem Fall also die Lagerung außerhalb des Waldes, um diese Fallenwirkung zu vermeiden, denn auch wenn es sich bei den Besiedlern um häufige Arten wie den Blauen Scheibenbock (Callidium violaceum) oder den Rothaarbock (Pyhrrhidium sanguineum) handelt, ist es doch die zweitbeste Lösung für die Natur – und für den Brennholznutzer. Mit dem Brennholz in das Haus eingeschleppt, können solche Arten lästig werden und auch z. B. für eine geruchliche Belästigung sorgen.
Was kann der Waldbesitzer tun?
Damit aufgearbeitetes Holz nicht zur Käferfalle werden kann, sollten die Waldbesitzer möglichst folgende drei Empfehlungen zur Holzabfuhr, zum Lagerort und zum Waldnaturschutz im Allgemeinen beachten.
Mehr Totholz dank geeigneter Förderung
Im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) Wald werden neben dem Erhalt von Biotopbäumen auch die Anreicherung von Totholz im Privat- und Körperschaftswald gefördert. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur ist der Anteil des Laubholzes in Bayerns Wäldern in den letzten 40 Jahren von 22 % auf heute 36 % gestiegen. Der Vorrat an stehendem und liegendem Totholz ist auf mittlerweile 22 m³/ha je Hektar angewachsen und bietet insbesondere zahlreichen Insekten, die in Totholz leben, Lebensraum.
Dies ist ein eindrucksvoller Beleg für die Anstrengungen und Erfolge einer integrativen Waldbewirtschaftung. Viele Totholzbewohner können mit einfachen Maßnahmen gefördert und so die biologische Vielfalt in den Wäldern gestärkt und erhalten werden – auch und gerade im Wirtschaftswald.
Zusammenfassung
Holz, das im Wald gelagert wird, kann für Totholz besiedelnde Tierarten einen vermeintlich attraktiven Lebensraum zum Beispiel zur Eiablage oder als Versteck darstellen. Wird derart besiedeltes Holz aus dem Wald abgefahren, gelangen diese Totholzbesiedler meist in für sie ungeeignete Umgebungen oder werden bei der Verarbeitung vernichtet. Um diese Fallenwirkung zu vermeiden, sollte Holz nicht länger als bis Ende März im Wald gelagert werden. Ansonsten sind im Wald Lagerorte auszuwählen, die wenig attraktiv für Totholz besiedelnde Arten sind. Das sind vor allem schattige und kühlere Bereiche. Weiterhin reduziert ein noch besseres und erhöhtes Lebensraumangebot an Biotopbäumen und Totholz im Wald die Anziehungkraft und somit die Fallenwirkung der Holzpolter.