Höhere Förderung für Pelletheizungen
Wesentliche Neuregelungen
Erhöhung der Basisförderung um 400 EUR bei gleichbleibendem Fördersatz von 36 EUR/kW (nur bis Leistungsstufe 66 kW) auf mindestens 2400 EUR für Pelletheizungen von 5 bis 100 kW, auf mindestens 2900 EUR für Pelletheizungen mit Pufferspeicher, auf 1400 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche.
Erhöhung der Grundförderung (bei gleichbleibenden Qualitätsansprüchen) auf 1400 EUR für Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel
Ausbau der Bonusförderung: Kombinationsbonus 500 EUR für gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage mit Solarkollektoranlage, auch wenn diese nur der reinen Warmwasserbereitung dient. Effizienzbonus: 50 % der Basisförderung, d.h. 54 EUR/kW anstelle von 36 EUR/kW, wenn Anforderung KfW 55 (EnEV 2009) an die Gebäudehülle erfüllt ist. Neu: Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind kumulierbar!
Innovationsförderung: Für die Errichtung (auch Nachrüstung) von emissionsmindernden oder effizienzsteigernden Anlagenteilen (Brennwertkessel) gibt es im Bestand 750 EUR und im Neubau 850 EUR je Maßnahme bzw. Anlage (Kessel).
Wesentliche Vorschriften
Grenzwerte Staubemission: Ab dem Jahr 2014 müssen förderfähige Biomasseheizungen die ab 2015 geltenden Grenzwerte von 20 mg/m³ für staubförmige Emissionen einhalten. Für Pelletkaminöfen mit Wassertasche gilt dann ein Grenzwert von 50 mg/m³. Für Scheitholzvergaserkessel gilt dann ein Grenzwert von 15 mg/m³.
Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizanlage sowie das Einhalten der Effizienzklasse A oder des Energieeffizienzindex EEI gem. Ökodesignrichtlinie von 0,27.