Die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen hat ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) will mit dem Gesetz einen neuen Rahmen schaffen, um biologischer Vielfalt zu erhalten und zerstörte Lebensräume wiederherzustellen. Artenschutz und Klimakrise sollen zusammen gedacht werden, teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mit. Neu und bundesweit einzigartig sei, dass Fördergebiete für Artenschutz auch außerhalb existierender Schutzgebiete geschaffen werden könnten.
„Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt, und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit 10 % der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert“, so Hinz.
Was sagen Waldbesitzer zum Naturschutzgesetz?
Kritisch äußerte sich die FDP, aber auch die Forst- und Landwirtschaftsbranche. In einem gemeinsamen Schreiben des Hessischen Waldbesitzerverbandes e. V. und des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e. V. heißt es, dass durch eine mangelhafte Einbindung des ländlichen Raums in den Beratungen über den Gesetzentwurf die Chance einer gemeinsam getragenen Natur- und Klimaschutzpolitik verpasst wurde. Und weiter: „Der Lebensraum und Rückzugsort vieler unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten bleibt nur erhalten, wenn er den Klimawandel übersteht. Voraussetzung dafür bleibt der Waldumbau, seine aktive Bewirtschaftung und die nachhaltige Holzverwendung zur Emissionsminderung in anderen Bereichen.“
Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Landesbauernverbandes, kritisiert das Naturschutzgesetz als überflüssig. Die vorhandenen Bundesregelungen reichten völlig, eigene Landesregeln brauche es nicht. In der Frankfurter Rundschau sagte Schmal, das Gesetz bürde Landwirten mehr Bürokratie auf, schütze die Natur aber nicht besser. Ähnlich argumentiert Philipp Victor Russell, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Hessen. Das Gesetz schaffe unter anderem ein Vorkaufsrecht des Landes für Biotope. Das könne dazu führen, dass die Flächeneigentümer keine Biotope mehr schaffen würden.
Was sagen Umweltschützer zum Naturschutzgesetz?
In der Sendung „Hessenschau“ äußerte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen, verhaltenes Lob für das Naturschutzgesetz. Es stünden „viele gute Dinge“ im Text, etwa zum Insektenschutz oder im Kampf gegen die Lichtverschmutzung. Die Zielvorgaben für die sogenannten „Wildnisflächen“ sowie die „Naturwald-Entwicklungsflächen“, also Flächen, die aus der Nutzung genommen werden, seien aber zu unkonkret. Anlässlich der Kritik aus der Land- und Forstwirtschaft verweist Eppler auf einen Runden Tisch, bei dem im Vorfeld „Dinge beschlossen wurden, die jetzt in das Gesetz gekommen sind“. Proteste gegen das Gesetz könne er daher nicht nachvollziehen.
Naturschutz in der Stadt: Verbot von Steingärten
Der Gesetzentwurf sieht auch Einschränkungen im städtischen Bereich vor. So sei es künftig verboten, dass bei Neu- oder Umbauten Schottergärten angelegt würden. Bestandsimmobilien sind vom Verbot allerdings nicht betroffen. Die Stadt Frankfurt hat die Vorgaben bereits seit 10. Mai in einer neuen Satzung festgeschrieben. Demnach müssen Dächer mit einer Neigung von weniger als 20 Grad und bestimmte Fassaden und Außenflächen begrünt werden. Wer gegen das Schottergärten-Verbot verstoße, müsse bis zu 15.000 € Geldbuße bezahlen.
Der Insektenschutz werde außerdem durch den Schutz vor Beleuchtung erweitert: „Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wollen wir überflüssige Lichtverschmutzung zukünftig vermeiden“, so Hinz.