Abschmelzen der Fördersumme wirft Fragen auf
Als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die BEG neben Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden auch den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien fördern. Die Förderung soll nun an die bereits bestehende Einigung bei der GEG-Novelle angepasst werden.
Der Vorstoß der Bundesregierung, bei der aktuellen Novelle der Bundesförderung Effiziente Gebäude sieht hingegen aus Sicht des Hauptstadtbüros unverständlicherweise eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 € auf 30.000 € vor. „Dies kompensiert nicht ansatzweise die hohen Investitionssummen, die bei einem Heizungstausch anfallen, und sabotiert so die Verbesserungen beim GEG sowie eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende“, kritisierte Rostek.
Fördersumme beibehalten
Die Erzählung von einer angehobenen Förderung auf bis zu 70 % sei Augenwischerei, da die real förderfähige Summe sinkt. Rostek warnte die Politik, nach dem Inkrafttreten der BEG könne es zum „bösen Erwachen bei den Verbrauchern“ kommen. Gerade bei Hybridheizungen, die mit deutlich höheren Kosten zu veranschlagen sind, kann es laut HBB zu einem deutlichen Rückgang beim teuren Heizungstausch kommen. Ein Abschmelzen der Fördersumme auf 45.000 Euro beziehungsweise eine Beibehaltung bei 60.0000 € für Hybridheizungen ist nach Auffassung der Bioenergieverbände das mindeste, um die Wärmewende anzuschieben und den Unmut der Bevölkerung zu vermeiden.
Die Regierung plant eine Grundförderung von 30 % sowie einen Beschleunigungszuschlag von 20 % bei Heizungstausch vor 2028. Für einkommensschwächere Hausbesitzer kann die Förderung aber bis auf 70 % steigen. Basis für die Förderung sind maximal 30.000 € Investitionskosten.