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Heilige Hallen

25. Februar 2021

Die Forstwirtschaft gerät in Bedrängnis. Besonders in alten Laubholzwäldern wird sie zunehmend in Frage gestellt. Sind diese noch dazu Teil eines FFH-Gebietes, haben sich bereits Gerichte damit befasst, ob die Holznutzung rechtens ist. Der Buchenwald Heilige Hallen, der Leipziger Auwald oder der Stadtwald Bad Honnef sind Beispiele für die Auseinandersetzung um die Hoheit im Wald.

Im Dezember 2020 verschickte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern kurz aufeinander zwei Pressemitteilungen. In beiden ging es um einen bundesweit bekannten Buchenwald an der Grenze zu Brandenburg: um das Naturschutzgebiet Heilige Hallen, das Teil des FFH-Gebietes „Wälder bei Feldberg mit Breitem Luzin und Dolgener See“ ist. Umweltminister Till Backhaus kündigte in der ersten Pressemitteilung an, die Behandlungsgrundsätze für dieses Gebiet zu prüfen und die zukünftige Waldbewirtschaftung zu klären. In der zweiten Pressemitteilung gab er bekannt, dass es in dem FFH-Gebiet keinen weiteren Holzeinschlag mehr geben wird. Er habe darüber hinaus eine Arbeitsgruppe eingerichtet, zu der er Peter Wohlleben und Professor Pierre Ibisch eingeladen habe.

Wie konnte es dazu kommen, dass ein Landwirtschaftsminister seinen Forstexperten zwei Waldaktivisten an die Seite stellt, um den forstlichen Umgang mit dem Wald neu zu regeln?

Hintergrund

Die Heiligen Hallen sind einer der ältesten Buchenwälder Deutschlands. Seitdem der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz 1850 verfügte, dieses Waldgebiet für alle Zeiten zu schonen, darf sich der Wald weitgehend ungestört entwickeln.  Das 25 ha große Kerngebiet der Heiligen Hallen steht seit 1938 unter Naturschutz. 1993 erweiterte es die Landesforstverwaltung auf 65,5 ha, 39 ha davon sind heute Totalreservat. Eingebettet ist dieses Naturschutzgebiet in ein 3 945 ha großes FFH-Gebiet, das 2004 ausgewiesen wurde. Die Holzernte spielt in auf der gesamten Fläche keine große Rolle mehr. Im Totalreservat ohnehin nicht, und im Naturschutzgebiet drum herum schlägt das zuständige Forstamt Lüttenhagen überwiegend nur Schadholz ein.

Es gibt jedoch ein Gutachten aus dem November 2020, das die die Rechtmäßigkeit der bisherigen Forstpraxis in dem FFH-Gebiet anzweifelt.

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Den vollständigen Artikel finden Sie kostenfrei in der neuen Digitalausgabe der Forst & Technik. Und natürlich in der Forst & Technik 3/2021.

Oliver Gabriel