Auch wenn es in der Vergangenheit des Öfteren durch das Land NRW bestritten wurde, so machte die Argumentation der Klägerseite deutlich, dass es nicht um 200.000 Fm sondern um den maximalen in dem Vertrag vereinbarten Lieferumfang geht. Dadurch gewinnt das Verfahren einiges an Brisanz, da das Land NRW aufgrund seines eigenen Fichtenstammholzeinschlages unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit einen derartigen Vertrag als Alleinlieferant nicht erfüllen könnte. Der Fichtenstammholzeinschlag des Landes NRW liegt bei rund 200.000 Fm, so dass eine Deckungslücke von 300.000 Fm entsteht, die im Unterliegensfalle des Landes NRW durch eben dieses Land zugekauft werden müsste.
Interessant war weiterhin die während der Güteverhandlung abgegebene Stellungnahme der Prozessbevollmächtigten der Firma Klausner, wonach der Vertrag zwar im Jahr 2009 durch das Land NRW gekündigt wurde, allerdings die weiteren beteiligten Privatwaldeigentümer eine Kündigung des Vertragswerkes nicht vorgenommen hätten. Vielmehr sei man sich einig gewesen, den Ausgang des Verfahrens vor Gericht abzuwarten.
Beide Parteien wurden noch einmal von dem Gericht befragt, ob sie sich eine einvernehmliche Regelung vorstellen könnten. Da dies kategorisch durch beide Parteien abgelehnt wurde, setzte das Gericht den Verkündungstermin für 17.2.2012 fest. Beide Parteien haben in den nächsten Wochen noch die Möglichkeit, ihren schriftlichen Vortrag zu ergänzen.
Aufgrund des Umstandes, dass eine rechtliche Beurteilung durch das Gericht mündlich nicht erfolgte, ist der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Feststehen dürfte aber bereits jetzt, dass Verträge mit einem derartigen Liefervolumen und einer derartig langen Laufzeit sicherlich der Vergangenheit angehören dürften. Das sich hieraus ergebende enorme Risiko für das Bundesland und damit letztlich für die Steuerzahler lässt sich vor dem Hintergrund der hier zur Diskussion stehenden Schadenersatzverpflichtung kaum noch rechtfertigen.