Im Rahmen der Waldschutzgebietskonzeption des Landes Baden-Württemberg beabsichtigt die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen im Pfrunger-Burgweiler Ried bei Ostrach, Landkreis Sigmaringen, einen großräumigen Bannwald gem. § 32 LWaldG auszuweisen. Die Waldeigentümer, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Ostrach, bekennen sich damit im internationalen Jahr der Wälder entschlossen zur Bewahrung des Waldnaturerbes. Im Rahmen des aktuell anlaufenden Ausweisungsverfahrens ist die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen vom 15. August bis 14. September 2011 zur allgemeinen Einsichtnahme vorgesehen.
Der Bannwald „Pfrunger-Burgweiler Ried“ liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ostrach, Gemarkung Burgweiler im Landkreis Sigmaringen. Er umfasst unter Einbindung des bisherigen Bannwaldes „Großer Trauben“ eine Fläche von insgesamt rund 441 Hektar und bildet damit den größten zusammenhängenden Bannwald Baden-Württembergs. In den Bannwald werden Waldgrundstücke des Landes Baden-Württemberg und der Gemeinde Ostrach einbezogen.
Hierbei werden auch einige Nichtwaldflächen wie Feuchtwiesen, Still- und Fließgewässer, Wegabschnitte und Gehölze in den Bannwald integriert. Die Ausweisung als Bannwald schützt sowohl Moorwaldgesellschaften (Fichten-Moorrandwald, Kiefern-Moorrandwald) als auch die natürlichen Waldgesellschaften auf Mineralboden-Standorten (Waldmeister-Buchenwald, Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald, Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald) wie sie nur noch selten in Baden-Württemberg vorkommen.
Die im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes durchgeführten Wiedervernässungsmaßnahmen werden mittel- bis langfristig zu standörtlichen Veränderungen auf größerer Fläche und daraus resultierend auch zu einem Wechsel des bisherigen Vegetationsbildes führen.
Mit der Bannwaldausweisung wird die ungestörte eigendynamische Entwicklung der Waldlebensgemeinschaften für die Zukunft gesichert (Prozessschutz). Die dabei ablaufenden Prozesse sollen wissenschaftlich beobachtet werden.
Hintergrundinformationen
Nach dem Waldgesetz von Baden-Württemberg (§ 32 LWaldG) sind zwei Kategorien von Waldschutzgebieten zu unterscheiden: Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen und Holzentnahmen auf Dauer ausgeschlossen (Prozessschutz).
Im Bannwald sollen die eigendynamischen Entwicklungsprozesse ohne menschlichen Einfluss ablaufen; dieser Wald soll sich also ungestört zum „Urwald von morgen“ entwickeln. Die natürlichen Abläufe in den Bannwäldern werden wissenschaftlich erforscht. Die Erkenntnisse aus der Bannwaldforschung sollen auch Hilfestellung für die Behandlung von Wirtschaftswäldern geben. Derzeit sind in Baden-Württemberg 109 Bannwälder ausgewiesen – fast ausschließlich im Staats- und Kommunalwald. Mit insgesamt 6800 Hektar entsprechen sie rund 0,6 % der Gesamtwaldfläche.
Schonwald ist ein forstwissenschaftlich definierter Waldbereich, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Hierbei werden der Zielsetzung entsprechende Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsweisen festgelegt. In Baden-Württemberg gibt es momentan 376 Schonwälder mit insgesamt ca. 18.700 ha. Bann- und Schonwälder werden durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde ausgewiesen. Sie haben denselben rechtlichen Status wie Naturschutzgebiete.