Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist zwischen 1990 und 2020 eine Fläche, die größer ist als die EU, der Entwaldung zum Opfer gefallen. Der Verbrauch in der EU ist laut FAO ein wichtiger Faktor, der rund 10 % der Verluste verursacht.
Nach dem neuen Gesetz müssen alle Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, wenn sie Produkte wie Kaffee, Kakao und Holz auf dem EU-Markt verkaufen wollen. Unternehmen, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung gebracht werden, wird der Import und Export in die EU untersagt.
Größerer Geltungsbereich
Nach etwas mehr als neun Stunden einigten sich die EU-Verhandlungsführer in der dritten Runde am 5. Dezember darauf, dass das Gesetz eine Reihe von Rohstoffen abdecken wird, darunter Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz sowie Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden, wie Leder, Schokolade und Möbel.
Das Europäische Parlament hatte den Geltungsbereich des ursprünglichen Vorschlags erfolgreich erweitert und Kautschuk, Holzkohle, bedruckte Papierprodukte und bestimmte Palmölderivate in die Liste der Rohstoffe aufgenommen, die einer Sorgfaltspflicht unterliegen.
Definition von Waldschädigung
Ein weiterer Erfolg für das Europäische Parlament war die Ausweitung der Definition von Waldschädigung, die nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich entstandenen Wäldern in Plantagenwälder umfasst.Diese Definition könnte sich auch auf EU-Länder auswirken und sei eine „sehr bittere Pille, die der EU-Rat schlucken musste“, erklärte ein Parlamentarier nach der Einigung.
Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes muss die Europäische Kommission bewerten, ob der Geltungsbereich auf andere bewaldete Flächen ausgeweitet werden soll. Und spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie muss die EU-Exekutive die Ausweitung des Gesetzes auf Flächen mit hohem Kohlenstoffspeicher- und Biodiversitätswert sowie auf andere Güter prüfen.
Das Europäische Parlament hatte darauf gedrängt, dass auch Gebiete wie Buschland und Savannen einbezogen werden, habe lehnte der Rat jedoch abgelehnt. Es besteh daher die Gefahr, dass landwirtschaftliche Aktivitäten von jetzt geschützten Wäldern in noch ungeschützte Savannenlandschaften verlagert werden, wie es bereits in der südamerikanischen Cerrado-Savanne zu beobachten sei.
Menschnrechte und Finanzen
Den Abgeordneten gelang es auch, Schutzbestimmungen für die Menschenrechte hinzuzufügen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Gesetze des Produktionslandes einhalten, einschließlich der Menschenrechte und der Rechte der Ureinwohner. Diese Gesetze seien jedoch je nach Land unterschiedlich streng.
Finanzinstitute müssen laut dem jetzt verabschiedeten Gesetz ihre Investitionen nicht auf Entwaldungsrisiken prüfen. Die EU-Kommission muss allerdings nach zwei Jahren bewerten, ob die bestehende EU-Gesetzgebung ausreicht, um durch Finanzinvestitionen verursachte globale Entwaldung zu bekämpfen.
Das Gesetz wird 20 Tage nach seiner formellen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, die für nächstes Jahr erwartet wird, in Kraft treten. Für große und mittlere Unternehmen wird es erst nach 18 Monaten und für Kleinst- und Kleinunternehmen erst nach 24 Monaten Gültigkeit erlangen.
Reaktionen
Der WWF Deutschland begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes als wegeweisend für den globalen Waldschutz, sieht aber Nachbesserungsbedarf, gerade was die Ausklammerung von Savannen und Feuchtgebieten betrifft. Es drohe die Verlagerung der Landumwandlung vom Wald in diese Gebiete.
Greenpeace begrüßte „einen großen Durchbruch für die Wälder“, bedauerte jedoch, dass die Verordnung nur einen schwachen Schutz für die Rechte der indigenen Völker biete.
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) befürchtet durch die neue Sorgfaltspflicht bürokratische Erschwernisse. Diese müssten durch den Holzhandel umsetzbar bleiben. Positiv bewertet der GD Holz die Stärkung der nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft intensiver in allen 27 EU-Ländern prüfen müssen. Dies war einer der Hauptkritikpunkte des GD Holz in der Vergangenheit, weil die Einhaltung der EUTR in den Mitgliedstaaten sehr ungleichmäßig geprüft worden sei und dies zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt geführt habe.