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Staatliche Unterstützung soll es allerdings nur dann geben, wenn sich die Kosten für das Heizmaterial mindestens verdoppelt haben. Diesen höheren Kosten, sollen dann zu 80 Prozent ersetzt werden.

Geld für Heizöl, Pellets und Holz - Zuschüsse für Heizkosten

18. Dezember 2022
Die Ampel-Koalition hat sich am Dienstag auf Entlastungen für private Haushalte geeinigt, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holz und Kohle heizen. Danach sollen Verbraucher, die mit sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffen heizen, rückwirkend zum 1.1.2022 bis 1.12.22 finanziell entlastet werden.

Verbraucher müssen eine Rechnung vorlegen, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen. Rechnungen nach dem oben genannten Stichtag werden nicht mehr berücksichtigt, heißt es in dem Papier. Auch Verbraucher, die mit Holzscheiten und Kohle heizen, sollen die staatlichen Hilfen bekommen. Beantragt und abgewickelt werden soll das Ganze im jeweiligen Bundesland. Staatliche Unterstützung soll es allerdings nur dann geben, wenn sich die Kosten für das Heizmaterial mindestens verdoppelt haben. Diesen höheren Kosten, sollen dann zu 80 Prozent ersetzt werden. Abgezogen wird eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Maximal 2000 Euro pro privaten Haushalt können danach ausgezahlt werden. Fällt der Anstieg der Heizkosten geringer aus als 100 Euro, gibt es keine Zuschüsse, heißt es in der Vorlage. Die exakte Höhe eines Referenzpreises, der zum Abgleich mit den aktuellen Preisen dienen soll, ist noch nicht festgelegt, Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden. Der Bund stellt für diese Maßnahme 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im MDR: „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen.“ Zuletzt war immer gefordert worden, dass Privathaushalte mit Öl- oder Pellet-Heizungen nicht ohne Unterstützung bleiben dürften. Dies hätte vor allem die Bewohner der ländlichen Regionen betroffen.

Länder sollen Auszahlung organisieren

Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, sollen die einzelnen Länder nun klären. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt. Viele Details der Umsetzung sind, wie es zuletzt auch bei den anderen Hilfsprogrammen für Gas- und Stromkunden, jedoch auch noch offen. Das betrifft unter anderem die Frage, ob die Verdoppelung der Preise im Vergleich zum Preisindex des Statistischen Bundesamtes für Öl, Pellets oder Kohle – ausschlaggebend sein soll, oder der Rechnungsbetrag, den Hauseigentümer im Vorjahr bezahlt hat. Wie die Länder die Auszahlung organisieren, ist ebenfalls noch offen. Man könne möglicherweise an die Verfahren aus der Zeit der Corona-Hilfen anknüpfen, heißt es aus der Politik. Auf die Länder aufgeteilt werden soll die Gesamtsumme nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Antragsberechtigte sollen außerdem per eidesstattlicher Erklärung versichern müssen, dass ihre Rechnungssumme den Tatsachen entspricht.