(Aktualisiert am 24. Februar 2023)
Vom 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Erlaubt ist es weiterhin, Hecken und Bäume wieder in Form zu bringen, indem zu lang gewachsene Äste wieder eingekürzt werden. Was jetzt in Sachen Gehölzschnitt zu beachten ist.
Während der Gehölzschnitt im heimischen Garten vom 1. März bis zum 30. September gesetzlich verboten ist, sieht es im Wald ganz anders aus. Denn: Waldflächen sind von diesem Verbot ausgenommen. Hier dürfen weiterhin Bäume gefällt und Sträucher bzw. Gehölze geschnitten werden. Dieser Unterschied führt jedes Jahr zu Missverständnissen. Gerade in den vergangenen Jahren wurde der Ton im Wald schärfer. Dass Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter von Waldbesucherinnen oder -besuchern beschimpft werden, ist vor allem in Ballungsregionen fast schon an der Tagesordnung.
Dabei achten Forstleute im Wald sorgfältig darauf, dass keine Bäume geerntet werden, in denen sich Nester und/oder Bruthöhlen befinden. Selbiges gilt selbstverständlich auch für das Abschneiden von Gehölzen im Wald.
Umgang mit Gehölzschnitt: Warum gilt das Verbot nicht im Wald?
Während in Gärten und Städten die Gehölze regelmäßig jedes Jahr stark beschnitten und gepflegt werden, gibt es im Wald langjährige Ruhephasen, in denen in einen Bestand nicht eingegriffen wird. Damit kommt es viel seltener zu Störungen der Tiere in Ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase. Beim Gartengrün, bei Hecken und Einzelbäumen fehlt hingegen oft eine Alternative für die Tiere. Fällt im Wald ein Baum, stehen fünf andere daneben. In der Stadt sind Hecken und Sträucher wichtige Inseln für unsere Tiere, besonders für die heimischen Vögel. Die Zahl der Rückzugsorte und Bruträume ist im urbanen Raum also begrenzt. Deshalb gilt hier ein strengerer Schutz.