Der Deutsche Forstunternehmer-Verbandes (DFUV) sorgt sich darum, dass Forwarder nicht mehr als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zugelassen werden könnten. Das hätte weitreichende Folgen.
Die Zulassung der Forwarder als selbstfahrende Arbeitsmaschinen ist scheinbar eine Selbstverständlichkeit. Schließlich haben die Maschinen alle den entsprechenden Eintrag in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Der TÜV oder die DEKRA bestätigen den Maschinenanbietern in ihren Gutachen bis heute, dass ihre Forwarder die gesetzlichen Vorgaben einhalten und als selbstfahrende Arbeitsmaschine einzustufen sind. Und die Straßenzulassungsbehörden haben dem lange Zeit anstandslos zugestimmt. Bis 2016 das hessische Landratsamt Fulda sich weigerte – und später weitere Landratsämter, auch in anderen Bundesländern.
Bund-Länder-Fachausschuss
Der Grund: Schon seit 1997 hatte der Bund-Länder-Fachausschuss-Fahrzeugzulassung (BLFA-Zs) nach einigem hin und her einhellig entschieden, dass Tragschlepper als Transportfahrzeuge bzw. Lkw anzusehen sind und eine Anerkennung als selbstfahrende Arbeitsmaschine abzulehnen ist. In der Praxis hat sich das seltsamerweise nie durchgesetzt. Das Bundesverkekehrsministerium hat diesen Beschluss elf Jahre später sogar ein weiteres Mal an die Technischen Prüfstellen geschickt. Bis heute finden die Händler trotzdem immer noch einen Weg, um die gewünschte Zulassung zu erhalten. Zuletzt ist das aber schwieriger geworden. Auch der TÜV und die Dekra tragen das nicht mehr unbedingt ein.
Fest steht: Sollten die Zulassungsbehörden flächendeckend ernst machen, hätte das nach Ansicht der deutschen Maschinenhersteller und -händler gravierende Folgen. Forwarderfahrer müssten dann womöglich den teuren C-Lkw-Führerschein machen. Die Forwarder wären nicht mehr von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Hersteller müssten die Bremsen anders auslegen und die Motoren die Euro-6-Norm erfüllen.
Angesichts solch weitreichender Folgen haben die Forstmaschinenhändler schon 2016 das Karlsruher Institut für Technologie mit einem Gutachten beauftragt. Es stellte wenig überraschend fest, dass Forwarder zu einem weit überwiegenden Teil ihrer Betriebsstunden mit dem Laden und Entladen von Holz beschäftigt sind. Wegen ihrer Bauart eigneten sie sich schon technisch nicht für Transportfahrten über weitere Entfernungen. Wirtschaftlich hätten sie gegen den Lkw ohnehin keine Chance. Dem Gutachten zufolge könnte man sie mit Mähdreschern, selbstfahrenden Futtermischwagen oder Rübenrodern in der Landwirtschaft vergleichen, die als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zugelassen sind.
Passiert ist nichts
Genutzt hat dieses Gutachten bisher leider nichts. Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) hatte 2016 die Aufgabe übernommen, die rechtlichen Vorschriften bei den zuständigen Stellen zu hinterfragen. Passiert ist aber nichts. Stattdessen bestätigte der Bund-Länder-Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (BLFA-TK) die alte Entscheidung im März 2019 erneut – ohne Wissen der Forsttechnikanbieter oder des DFUV. Der Verband der Forstunternehmer hat sich inzwischen zwar selbst an das Bundesverkehrsministerium gewandt. Das teilte jedoch unbeeindruckt von den Argumenten des Verbandes mit, dass es die Auffassung des BLFA-TK teilt.
Auf der Gesamtvorstandssitzung des DFUV sind sich die Unternehmer mit dem Maschinenanbietern rasch einig, den Hebel nun in den Bundesländern anzusetzen. Ob das erfolgreich sein wird, ist offen. Norbert Harrer weiß aus Gesprächen mit einem Bundestagsabgeordneten aus Bayern, dass auch die genannten Landmaschinen ihren Status als selbstfahrende Arbeitsmaschinen durchaus verlieren könnten. Die Lkw-Branche mache in dieser Frage Druck.