Jetzt ist es höchste Zeit. Ab dem 10. September verlangt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) von jedem Lkw-Fahrer den Nachweis einer 35-stündigen Weiterbildung. Ausnahmen gibt es nur sehr wenige. Neben Polizei, Militär und Sanitätern dürfen auch Handwerker ihr eigenes Material und Werkzeug auf die Baustelle transportieren, so lange der Transport nicht die Haupttätigkeit ist…