Diagnostiziert der Arzt Borreliose, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sie als Berufskrankheit anerkennen kann. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, was für Versicherte der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) gilt.