Am 23. April gab der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Peter Hauk MdL, in Stuttgart die Standorte für die 21 neuen Forstbezirke bekannt. Die neuen Standorte sollen den Beschäftigten eine bedarfsgerechte Infrastruktur vor Ort sowie moderne Arbeitsbedingungen bieten.
„Die Hauptaufgabe der zu gründenden Anstalt ForstBW ist es, sich um die Bewirtschaftung der rund 324.000 ha Staatswald im Land zu kümmern. Mit der Bekanntgabe der Standorte für die 21 neuen Forstbezirke nimmt der Betrieb weiter Form an. Dies sorgt für Verlässlichkeit für die Mitarbeiter. Die Standortsentscheidung ist auch ein klares Bekenntnis zugunsten des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg“, erklärte Hauk. In den kommenden Monaten werden die Standorte, soweit notwendig, baulich und infrastrukturell ertüchtigt.
„Mit den gefundenen Standorten steht nun das wesentliche Gerüst der Forstanstalt, das wir bis zum 1. Januar 2020 weiter mit Leben erfüllen werden“, sagte der Minister. Derzeit sei das Forstreformgesetz im Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Ziel sei es, den Übergang von den bisherigen auf die künftigen Forststrukturen nahtlos zu gestalten und die Einhaltung der hohen Standards bei der Waldbewirtschaftung weiter wie bisher sicherzustellen.
Die Standorte der neuen Forstbezirke: