Etwa 60 % der Wälder in Nordrhein-Westfalen sind in privater Hand. Etwa die Hälfte dieser Flächen ist zudem in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert. Um die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Waldflächen zu unterstützen und auch bei einer klimaangepassten Wiederbewaldung zu helfen, hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium 2019 die Direkte Förderung eingeführt. Auf diesem Weg sollen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Zuwendungen für die Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder erhalten. Das MLV hat nun bekannt gegeben, dass alle bis zum Jahreswechsel 2022/2023 gestellten Anträge auf die Direkte Förderung bewilligt wurden.
Waldbesitzende können Geld abrufen
Insgesamt 453 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse aus NRW hatten bis zum Jahreswechsel Anträge auf Direkte Förderung gestellt. Inzwischen haben nach Ministeriumsangaben alle einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten. Hierbei wurden Mittel in Höhe von 66,8 Mio. € bewilligt – 24 Mio. € davon allein im Jahr 2022.
Die Bewilligungen im Rahmen der Direkten Förderung erfolgen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitfensters können forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse die zugesagten Mittel abrufen. Ein neuer Antrag wird entsprechend erst zum Ende der Fünfjahresfrist fällig.
Nähere Informationen und Dokumente zur Direkten Förderung erhalten Waldbesitzende auf der Internetplattform www.waldbauernlotse.nrw.