Am 1. September 2022 veröffentlicht der Landesforstbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) eine weitere Auswahl an geeigneten Flächen, die für den Ausbau der Windkraft im Staatswald bereitgestellt werden. Interessierte Firmen können sich auf die jeweiligen Lose bewerben.
„Nachdem wir im Oktober 2021 und im Februar 2022 bereits zwei Tranchen mit insgesamt etwa 2.800 Hektar Fläche ausgeschrieben hatten, bin ich glücklich darüber, dass wir mit der dritten Tranche noch einmal über 1.000 Hektar Staatswald für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen können“, erklärt Max Reger, Vorstandsvorsitzender von ForstBW.
Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie Aufsichtsratsvorsitzender von ForstBW: „Durch unsere entschlossene und kontinuierliche Flächenbereitstellung leisten wir einen bedeutenden Beitrag für den so wichtigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit den drei Tranchen stehen nun insgesamt rund 3.900 ha an 18 Standorten im Land zur Verfügung“
„Dem Staatswald kommt beim Windkraftausbau eine herausragende Vorbildrolle zu. Mit den neuen Windkraftstandorte im Staatswald leisten wir in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag, um die Transformation zu Alternativen von fossilen Energieträgern zu schaffen und die Klimaschutzziele einzuhalten. Denn klar ist, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien schneller vorankommen müssen“, unterstrich Minister Peter Hauk MdL.
Großes Interesse an der Windkraft
Das Interesse an den beiden früheren Ausschreibungen war laut dem Vorstandsvorsitzenden von ForstBW sehr groß. „Unser Windkraftteam hat für alle ausgeschriebenen Flächen Angebote von interessierten Projektierern erhalten und führt im Anschluss an die Auswertungen die Vertragsverhandlungen, so dass die Firmen, die zum Zug gekommen sind, zeitnah mit den Untersuchungen vor Ort beginnen und den Genehmigungsprozess vorbereiten können“.
Wie viele Windräder sich schlussendlich auf den einzelnen Flächen drehen werden, könne man nach Angaben von Max Reger allerdings noch nicht endgültig festlegen. „Hier spielen sehr viele Faktoren angefangen vom Natur- und Artenschutz, bis hin zu immissionsrechtlichen Gutachten und den topografischen Besonderheiten vor Ort eine Rolle. Den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Windkraftanlagen gibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Wir hoffen natürlich, dass es den Projektierern gelingt, die Flächen effizient zu nutzen und möglichst viel Energie auf kleiner Fläche zu produzieren. Als groben Anhaltspunkt kann man davon ausgehen, dass ein Windrad ungefähr 20 bis 40 Hektar an Fläche benötigt.“
Kontinuierlicher Ablauf
Im Nachgang zu dieser dritten Tranche soll die Ausschreibung geeigneter Flächen verstetigt werden. Damit werden künftig auch einzelne geeignete Standorte im Staatswald oder kleinere Tranchen ausgeschrieben und nicht mehr zu größeren Tranchen zusammengefasst. „Wir möchten den Prozess in einen kontinuierlichen Ablauf überführen“, so der Forstexperte.
„Auch wenn die jetzt bereitgestellten Flächen natürlich nicht sofort Energie in die Netze einspeisen, tragen wir damit doch ganz entscheidend dazu bei, dass unser Land künftig seine Bürgerinnen und Bürger weitgehend selbst mit Strom und Wärme aus regionalen und klimafreundlichen Quellen versorgen kann. Damit schaffen wir ein Stück Unabhängigkeit von außenpolitischen Einflüssen und bekämpfen gleichzeitig den Klimawandel. Das ist mir auch persönlich ein großes Anliegen“, so Max Reger.
Interessierte Firmen können sich unter windkraft@forstbw.de auf die Interessentenliste setzen lassen. Informationen zu den einzelnen Standorten finden Sie hier.