Image
Private und kommunale Forstbetriebe sollen mithilfe einer neuen Förderrichtlinie erstmals öffentliche Zuschüsse zur Abgeltung von Klimaschutzleistungen des Waldes erhalten.
Das BMEL unterstützt die Anpassung an den Klimawandel mit dem neuen Förderprogramm mit insgesamt 900 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2026.
|

Fördermittel für 2023 freigegeben

15. Februar 2023
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Februar die Mittel für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für das Jahr 2023 in Höhe von 200 Mio. € freigegeben.

Mit dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, dem Wald-Klima-Paket, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine langfristige Förderung eingeführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Die Anträge im Förderprogramm werden von kommunalen und privaten Waldbesitzenden aus allen Bundesländern gestellt und decken bereits eine Fläche von knapp 1 Mio. ha ab.

Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, sagt zur Freigabe der Mittel: „Die große Nachfrage zeigt, dass die Anpassung der Wälder an den Klimawandel für viele Waldbesitzende ganz weit oben auf der Agenda steht. Wichtig ist, dass die Betriebe die notwendige Planungssicherheit haben. Das Wald-Klima-Paket trifft den Bedarf der Waldbesitzenden auf den Punkt. Das hat auch den Haushaltsausschuss überzeugt. Mit den 200 Mio. € kann das Programm für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz seine volle Wirkung entfalten - und damit ha für ha für zukunftsfeste Wälder in ganz Deutschland sorgen. Und wer den Wald stark macht, macht starken Klimaschutz.“

Nach Schätzungen des Thünen-Instituts sind rund 25 % der Wälder in Deutschland durch die Folgen des Klimawandels gefährdet und müssen dringend angepasst und umgebaut werden. Das BMEL unterstützt die Anpassung an den Klimawandel mit dem neuen Förderprogramm mit insgesamt 900 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2026.

Waldeigentümer begrüßen Waldfördermittel

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat die Freigabe der Fördermittel für 2023 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt: „Der Ausschuss hat damit schnell auf die rege Nachfrage nach dem Programm reagiert“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Für 2023 stehen nun 200 Mio. € für das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement zur Verfügung. Seit Programmstart am 12. November sind bereits rund 7.350 Anträge mit einer Fläche von etwa 910.000 ha eingegangen. Das entspricht rund 12 % der 7,6 Mio. ha Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes. Derzeit bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium BMEL den Wegfall der de minimis-Fördergrenze für die Forstbetriebe vor. „Mit dem Wegfall der Förderbeschränkung dürfte das Förderprogramm auch für körperschaftliche und größere private Betriebe attraktiver werden und einen neuen Antragsschub erleben“, sagte Bitter. Die AGDW empfehle daher allen interessierten Waldeigentümern zügig einen Antrag zu stellen, da das Programm auf eine jährliche Fördersumme von 200 Mio. € gedeckelt ist.

Mit der Entsperrung der Mittel hat der Haushaltsausschuss die Regierung aufgefordert, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für Anträge zuzulassen, die bei der Einreichung alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Das würde für die Antragsteller bedeuten, dass für die Berechnung der Förderbeträge das Datum der Antragstellung zählt und nicht erst das Bewilligungsdatum des Antrags. „Wir haben uns sehr für diese faire und transparente Lösung eingesetzt, denn es kann nicht sein, dass die Waldeigentümer von der Bearbeitungszeit des Antrags abhängig sind“, sagte Bitter.

Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, begrüßte die Planungssicherheit, die der Bundestag durch die Mittelfreigabe hergestellt hat. „Wer seinen Wald nachhaltig bewirtschaften will, muss langfristige Entscheidungen treffen können. Deswegen muss der Bundestag sicherstellen, dass das Programm über seine gesamte Laufzeit finanziert ist. Damit das Programm wirklich greifen kann, muss das Bundesministerium außerdem Druck in Brüssel machen: Die EU-Kommission muss das Förderprogramm schnellstmöglich notifizieren, um beihilferechtliche Hürden zu beseitigen und allen Betrieben eine Teilnahme am Programm zu ermöglichen“, so Elverfeldt Zudem sei es auch wichtig, die Degression bei den Fördermitteln zu überdenken: „Jeder Hektar zählt, unabhängig von der Betriebsgröße.“ Er betont, dass das Programm ein Einstieg in eine staatliche Honorierung von Ökosystemleistungen sei. „Eine marktgerechte Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes, wie wir sie schon lange fordern, ist damit noch nicht erreicht. Die Politik muss daher den Rahmen schaffen, dass vermehrt privates Kapital in den Wald fließen kann.“

Kritische Stimmen

Anderen Akteuren aus der Branche treibt die Stilllegungsfreude der Waldbesitzer der Holzwirtschaft jedoch Sorgenfalten in die Stirn. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) hat berechnet, dass durch das Förderprogramm bereits jetzt auf 30.000 ha Wald kein Holz mehr bereitgestellt werden kann. Ein klimagerechter Waldumbau sei dort ebenso nicht mehr möglich.

Hintergrund:

Seit dem Programmstart am 12. November sind rund 7.350 Anträge von Waldbesitzenden aus allen Bundesländern online bei der Förderagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erfasst worden: Diese umfassen eine Fläche von etwa 910.000 ha (Stand 24.1.2023). Das entspricht rund 12 % der Fläche des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland.

Bis zum 31. Dezember 2022 wurden von der FNR 1.310 Zuwendungsbescheide ausgestellt, die für das Jahr 2022 zu einer Auszahlung von 1,44 Mio. € geführt haben. Aufgrund des späten Programmstarts konnte die Fördermaßnahme erst ab November beansprucht werden, weswegen die für das Jahr 2022 auszahlbaren Zuwendungsbeträge entsprechend niedrig waren. Aufgrund der kurzen Zeit und z. T. fehlerhafter oder unvollständiger Anträge konnten nicht alle eingegangen Anträge im Jahr 2022 auch beschieden werden.

Das BMEL bereitet derzeit die beihilferechtliche Freistellung der Förderung vor, damit die de-minimis-Auflage entfallen kann.

Mehr Informationen zum Wald-Klima-Paket auf:

Mit Material von BMEL, AGDW, FABLF