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Förster berät Waldbesitzer
Revierleiterinnen und Revierleiter von Sachsenforst beraten Waldbesitzende kostenlos zu Fragen rund um die Forstförderung.

Förderaufruf zum Waldwegebau in Sachsen veröffentlicht

Am 27. Juli wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft der Aufruf für Fördervorhaben zur Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen veröffentlicht. Antragstellungen für den Aus- und Neubau von Abfuhrwegen sind bis zum 11. Oktober möglich. Ebenso kann eine Förderung für notwendige Brückenbauwerke und die grundhafte Instandsetzung von Waldwegen beantragt werden.

Die Förderung von Waldwegen ist ein Fördergegenstand der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft – RL WuF/2020. Für diesen Aufruf steht ein Budget in Höhe von 3 Mio. € zur Verfügung. Dies ist deutlich mehr, als in den vorangegangenen Aufrufen.

Waldschäden besser beseitigen

„Waldwege haben eine zentrale Bedeutung. Sie sind die Grundlage für eine Waldbewirtschaftung, welche die vielseitigen Ansprüche der Menschen an den Wald berücksichtigt“, so Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst. „Gerade die umfangreichen Maßnahmen zur Eingrenzung der immensen Waldschäden können nur mit einem guten Wegezustand und ausreichendem Wegenetz umgesetzt werden“, so Hempfling weiter. Nach den Starkregenereignissen im Juli 2021 wird mit einer hohen Anzahl von Anträgen für die grundhafte Instandsetzung von Abfuhrwegen gerechnet.

Beratung durch Revierförster empfohlen

Waldbesitzende können für die durchgeführten Maßnahmen zwischen 75 und 90 % der nachgewiesenen Nettoausgaben erstattet bekommen. Die Fördermittel werden durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellenden können sofort nach Eingang des Antrags bei der Bewilligungsbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht. Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung der geplanten Maßnahme mit den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleitern von Sachsenforst unbedingt zu empfehlen.

Hinweis:

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum Stichtag (11. Oktober 2021) in der Bewilligungsbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forst- und Jagdbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Straße 127, 02625 Bautzen) vorliegen. Den Waldbesitzenden wird empfohlen sich mehrere Angebote für die zur Förderung beantragten Projekte einzuholen. Das beschleunigt den Prozess der Bewilligung.

Alle förderfähigen Vorhaben werden nach vorgegebenen Kriterien geprüft und bewertet. Notwendige Vorgaben 

Ansprechpartner vor Ort: Online-Förstersuche 

Quelle: Sachsenforst