Die Bundesregierung sieht in dem Bau mehrerer kleiner Feuerungsanlagen mit jeweils weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung keine Gefahr der Umgehung des Emmissionshandels. Das geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Wenn die Anlagen in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen und dem gleichen Betreiber gehören, so seien sie genehmigungsrechtlich als gemeinsame Anlage zu betrachten, die ab Überschreiten des 20-Megawatt-Schwellenwertes emissionshandelspflichtig ist“, heißt es in der Antwort.