FDP für vermehrte Nutzung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen
Die Verhandlungen über die Novelle des EEG sollten genutzt werden, um die
umweltschonende Produktion von Biomasse in Dauerkulturen wie zum Beispiel in Kurzumtriebsplantagen (KUP) stärker zu berücksichtigen. Die derzeitige Einstufung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen spiegelt die ökologischen Vorteile dieser Form der Biomasseproduktion nicht wider. Das vorhandene Potenzial für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen wird in Deutschland nicht annähernd genutzt. Es muss geprüft werden, ob Holz aus den ökologisch sinnvollen KUP grundsätzlich in der höheren Rohstoffvergütungsklasse II gefördert werden kann. Die aktuellen Einschränkungen im EEG sind aus fachlicher Sicht nicht erforderlich, sondern verhindern, dass KUP von den
Landwirten als Alternative anerkannt wird. Insbesondere die derzeitige Beschränkung der höheren Vergütung auf Kurzumtriebsplantagen mit weniger als 10 ha Fläche muss gestrichen werden.