FDP: Absatzfonds-Gelder sollen der Land- und Holzwirtschaft zugutekommen
Die Restmittel aus den aufgelösten Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Forstwirtschaft sollen auch der Land- und Holzwirtschaft zugutekommen. Der Bundesfachausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz der FDP hat am Wochenende beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf dem Bundesparteitag im Mai zu stellen. Nach dem Beschluss soll das Geld in Rahmen des Sondervermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet werden und der Förderung von Absatz und Innovationen in beiden Bereichen zugutekommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 3. Februar 2009 die gesetzliche Aufgabenstellung des Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft, die Durchführung seiner Aufgaben durch zentrale Einrichtungen der Wirtschaft sowie die Finanzierung über die Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat.