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Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird die dritte Plastikkarte, die jetzt zum Führen eines Lkw nötig ist

Fahrerqualifizierungsnachweis

25. Juni 2021

Seit 23. Mai werden keine neuen Schlüsselzahlen „95“ mehr in die Führerscheine eingetragen. Der Nachweis, ob ein Berufskraftfahrer die nötigen Weiterbildungsmaßnahmen absolviert hat, wird seither mit einer separaten Plastikkarte, dem Fahrerqualifizierungsnachweis erbracht.

Der FQN kann damit jetzt auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95″ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Der Nachteil: Der Fahrer muss neben Führerschein und Fahrerkarte noch ein drittes Dokument immer mitführen. Die Kosten für die Ausstellung eines FQN legen die einzelnen Länder fest, in Bayern betragen sie bei Direktversand 37,50 €. Bereits erworbene Qualifikationen müssen aber nicht umgeschrieben werden, sondern behalten ihre Gültigkeit auf dem Führerschein.

Gleichzeitig wurde in Flensburg jetzt das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, in dem neben den neuen FQN ab dem 25. Oktober auch die ab dann digital auszustellenden Qualifikationsmodule und Weiterbildungen gespeichert werden.

BMVI/Red.