„Es ist ein wichtiges Signal, dass wir jetzt gegenüber der EU-Kommission eine gemeinsame und einheitliche Position konsequent vertreten“, erklärte AGDW-Präsident Philipp zu Guttenberg. Mit DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und DFWR-Präsident Georg Schirmbeck sei er sich einig, dass die Förderung privater und kommunaler Waldbesitzer sowie ihrer Zusammenschlüsse besondere Berücksichtigung finden müsse.
Zur Stärkung wettbewerbsfähiger Strukturen in der Forstwirtschaft fordern AGDW, DFWR und DBV in ihrer Stellungnahme eine angemessene Förderung überbetrieblicher Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Ausdrücklich begrüßt wird die Integration des Forstbereichs in Maßnahmen zum Wissens- und Innovationstransfers sowie zur Beratungsförderung. Bei den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung von Europäischen Innovationspartnerschaften dürfe der Forstbereich jedoch nicht außen vor bleiben. Hier gebe es große Innovationspotenziale im Bereich von moderner Kommunikation, Technologie und im Logistikbereich. Gefordert wird außerdem eine hinreichende Unterstützung des forstlichen Risikomanagements sowie des forstlichen Wegebaus und seiner Unterhaltung und Pflege. Aktive Forstförderung sei ein essentieller Beitrag zur Stützung der ländlichen Räume und zur Sicherung der Allgemeinwohleistungen durch unsere Waldbesitzer, so die Präsidenten Philipp zu Guttenberg und Georg Schirmbeck, MdB.
Ablehnend stehen die drei Verbände den Kommissionsvorschlägen zur Einführung von bürokratieaufwändigen Waldbewirtschaftungsplänen gegenüber. Die damit beabsichtigte nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes sei bereits über die Bundes- und Landeswaldgesetze hinreichend gesichert und darüber hinaus seit nunmehr fast 300 Jahren in Deutschland geübte Praxis. Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität fordern die Verbände bei den Umwelt- und Klimamaßnahmen. Im Übrigen sei in schwierig zu bewirtschaftenden Waldgebieten (z.B. Berggebieten, Steillagen) die Möglichkeit eines Bewirtschaftungsausgleichs mit in die Fördergrundsätze aufzunehmen.