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EU-Holzhandels-Verordnung
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EU-Holzhandels-Verordnung

16. Februar 2013

Mit der Umsetzung der EU-Holzhandels-Verordnung (EU-Timber-Regulation EUTR) in nationales Recht wird die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz generell verboten. Die neue Verordnung wird auf nationaler Ebene durch Änderungen des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes ab dem 3. März 2013 umgesetzt.

Weil die Verunsicherung bei den Unternehmen der Holzindustrie noch groß ist, haben die Mitgliedsverbände im Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) Informationsangebote für ihre Mitglieder entwickelt. So hat der Verband der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige einen Leitfaden für Unternehmen herausgebracht. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel hat zudem bei der EU-Kommission die Akkreditierung als Monitoring Organization beantragt.

Eine Broschüre des DHWR gibt einen komprimierten Überblick zu den wichtigsten Regelungen der EU-Holzhandels-Verordnung. Zusätzlich zur Informationsbroschüre steht ein Fragen- und Antworten-Katalog zum Herunterladen zur Verfügung.

 

 

 

DHWR