Die Europäische Kommission hat die von Rheinland-Pfalz angemeldete Förderrichtlinie „Förderung zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen“ zur Neuregelung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz genehmigt.
Das Konzept zur Neuausrichtung der Holzvermarktung sieht unter anderem den Holzverkauf über fünf regionale Holzvermarktungsgesellschaften vor. Die vorgesehene Anschubfinanzierung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs unterlag der EU-beihilferechtlichen Genehmigung.
Wie das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz weiter informert, soll die Verwaltungsvorschrift nach Beteiligung der betroffenen Ressorts zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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Red./Quelle: MUEEF Rheinland-Pfalz