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Der GD Holz sieht durch die EU-Entwaldungsverordnung Erschwernisse auf den Holzhandel zukommen, beurteilt die neue Richtlinie aber insgesamt positiv.
Der GD Holz sieht durch die EU-Entwaldungsverordnung Erschwernisse auf den Holzhandel zukommen, beurteilt die neue Richtlinie aber insgesamt positiv.

EU-Entwaldungsverordnung: Holzhandel mahnt einheitliche Umsetzung an

27. April 2023
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) äußert sich überwiegend zustimmend zur neuen EU- Entwaldungsverordnung (EUDR), sieht aber die Umsetzbarkeit als Herausforderung.

Am 19. April hat das EU-Parlament dem Vorschlag zur neuen Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) mit großer Mehrheit zugestimmt. Als letzter Schritt muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache und soll im Mai stattfinden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, also Ende nächsten Jahres, wird die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen und die Holzbranche vor neue Herausforderungen stellen.

Es sei bekannt, dass die Produktion von Holz und Holzprodukten für den Export nur in sehr geringem Maße zur globalen Entwaldung beitrage. Fast 90 % der weltweiten Entwaldung werden durch die Ausdehnung der Landwirtschaft verursacht. Vor diesem Hintergrund begrüße der GD Holz ausdrücklich, dass zukünftig erstmals Regeln für den Handel mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindern und Soja eingeführt werden.

Verschärfungen auch für den Holzhandel

Die EUDR enthält jedoch auch für den Holzhandel einige Verschärfungen und betrifft mehr Produkte und größere Teile der Holzwirtschaft als bisher die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Die neue Verordnung sieht vor, dass betroffene Produkte nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den EU-Binnenmarkt importiert sowie aus diesem exportiert werden dürfen. Zum Nachweis dafür ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem erforderlich.

„Der Holzimport ist durch die aktuelle Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits bestens vertraut mit der Anwendung der Sorgfaltspflicht“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Allerdings müssen wir unbedingt darauf achten, dass die mit der EUDR einhergehenden Erschwernisse für den Holzhandel in einem umsetzbaren Rahmen bleiben.“

Auf Umsetzbarkeit achten

Zu diesen Erschwernissen gehört, dass zukünftig alle Importe und Exporte vorab angemeldet werden müssen. Dabei müssen unter anderem Geokoordinaten aller Flächen angegeben werden, auf denen das im Produkt enthaltene Holz geerntet wurde. Zudem müssen mehr Informationen als bisher innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden.

Große Unternehmen in der Lieferkette müssen überprüfen, ob ihre Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Der Umfang der weiterzugebenden Informationen sei bisher noch unklar. Der Verband pocht auf Lieferantenschutz und Datenschutz. Für beides setze man sich bei den beteiligten Gremien in Bonn, Berlin und Brüssel ein.

Mindestvorgaben für Behörden

Positiv bewertet der GD Holz genauere Vorgaben für die nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft hohe Mindestprüfvorgaben erfüllen müssen. Der GD Holz habe im Zuge der diversen Anhörungen stets darauf hingewiesen, dass die EUTR innerhalb der EU sehr unterschiedlich umgesetzt EUTR wird.

Dies führe zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Hier werde zukünftig Besserung erwartet, insbesondere was die die konkrete Auslegung und Anwendung des Regelwerkes betreffe. Zusammen mit dem europäischen Holzhandelsverband ETTF wolle man sich weiter für eine in der Praxis umsetzbare Verordnung einsetzen.

Quelle: GD Holz