Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will die Erste Hilfe in ihren Mitgliedsbetrieben verbessern. Sie übernimmt die Kosten für Ersthelfer-Kurse.
Als Voraussetzung für die Kostenübernahme müssen die Erste-Hilfe-Kurse von dazu ermächtigten Organisationen durchgeführt werden. Sie müssen eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Der Veranstalter rechnet direkt mit der SVLFG ab.
Interessierte Land- und Forstwirte sowie Gartenbauer sollten sich an ihre örtlichen Anbieter für Erste-Hilfe-Schulungsmaßnahmen wenden. Jedes bei der SVLFG versicherte Unternehmen braucht mindestens eine Person, die in der Lage ist, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Bei größeren Betrieben können mehrere Personen erforderlich sein. Bei Betrieben ab zehn Beschäftigten oder bei besonderen Gefährdungen trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Ersthelferausbildung in den Betrieben.
Erste Hilfe rettet Leben und spart Kosten
Der Ersten Hilfe kommt insbesondere bei schweren Unfällen eine entscheiden Bedeutung zu. Sachgerecht durchgeführte Maßnahmen können die Weichen für eine baldige und möglichst vollständige Genesung stellen. Von der schnellen Hilfeleistung hängt zudem vielfach ab, wie kostenintensiv die anschließende Behandlung sein wird und ob weitere Ausgaben etwa für Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen oder für Renten fällig werden. Ersthelfer können der Versichertengemeinschaft somit erhebliche Kosten sparen.
Wichtig bei der Außenwirtschaft
Besonders wichtig ist, dass Ersthelfer bei einem Unfall die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungswagens sinnvoll überbrücken. Es gilt, auch angesichts schwerer, stark blutender Verletzungen die Nerven zu bewahren, nichts zu übereilen und die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Ein Erste-Hilfe-Kasten auf dem Schlepper ist dafür unerlässlich.
Ersthelfer sollten umgehend einen Notarzt verständigen. Besonders im Forst, wo die Unfallstelle oft schlecht zugänglich ist, muss am Telefon ein leicht zu findender, gut befahrbarer Treffpunkt mit dem Rettungsdienst ausgemacht werden. Keinesfalls sollten Hilfeleistende den Transport von Schwerverletzten oder ohnmächtigen Personen selbst übernehmen. Wer draußen tätig ist, sollte jeweils hinterlassen, wo er arbeitet und wie er dort schnell zu erreichen ist. Wer später als zum ausgemachten Zeitpunkt zurückkehrt, sollte dies telefonisch mitteilen. Wichtig ist ein funktionierendes Handy, um im Notfall die 112 anrufen zu können.
Weitere Informationen
Auskunft, wie viele Ersthelfer in Betrieben benötigt werden, geben die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der LBG (VSG 1.3 „Erste Hilfe“).
Informationen, ob die Ausbildung berufsgenossenschaftlich anerkannt ist, gibt es unter www.bg-qseh.de.