Um den Herausforderungen der Energiekrise zu begegnen, können diesen Winter in Niedersachsen Kamine und Holzöfen, die eigentlich schon außer Betrieb genommen wurden, auf Antrag wieder genutzt werden.
Einen entsprechenden Erlass hat das Niedersächsische Umwelt- und Energieministerium jetzt auf den Weg gebracht. Bereits Ende August hatte Bayern einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Benutzung sogenannter „Kleinfeuerungsanlagen“ ist, dass sie
Ziel: Gas in privaten Haushalten sparen
Anlagen müssen in gutem technischen Zustand sein
Mit der Verordnung können kleine und mittlere Feuerungsanlagen wieder in Betrieb genommen werden. Darunter fallen Kamine und Holzöfen, wie sie insbesondere im privaten Bereich vorhanden sind. Dies sei ein kleiner, aber leicht umzusetzender Beitrag für die Versorgungssicherheit in diesem Winter, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.
Die Anlagen müssten dabei einem technisch guten Zustand sein, was durch eine Überprüfung gesichert werden könnte. Eine entsprechende Überprüfung sei durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger möglich.
Zeitlich begrenzt
„Diese zeitlich begrenzte Ausnahmemöglichkeit gibt gerade privaten Haushalten die Möglichkeit, Geldbeutel und Gasspeicher zu schonen“, so Lies.