Es passiert nicht jeden Tag, dass der Holztransport Thema einer Landtagsdebatte ist. In Baden-Württemberg war das am 1. Februar aber tatsächlich einmal der Fall. Genau genommen war es keine Debatte, sondern unter TOP 4 nur ein Thema der Fragestunde. Der FDP-Abgeordnete und verkehrspolitische Sprecher Friedrich Bullinger brachte ein Problem zur Sprache, das Holzindustrie, Waldbesitzer und Holztransport-Speditionen derzeit länderübergreifend auf die Palme bringt: die Längenbeschränkung bei den Langholztransporten.
„Ein Drittel der Langholztransporte ist zukünftig unzulässig“, leitete Bulliger seine Frage ein. Der Grund: Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erlaubt nur noch den Transport von 19,5 m langen Stämmen, weil die Gesamtzuglänge von 27 m auf 25 m plus 2 m Kranüberhang nach vorne reduziert wird.
Hintergründe
Verkehrsminister Winfried Hermann schilderte in seiner Antwort die Hintergründe der neuen Regelung, die Baden-Württemberg zusammen mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland einheitlich angegangen ist. Anlass war die 2017 geänderte Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung. Wie Hermann mitteilte, soll der neue Langholz-Erlass in Baden-Württemberg die erforderlichen dreijährigen Dauergenehmigungen erleichtern, weil die Landkreise bei Einhaltung der neuen Gesamtzuglänge nicht mehr beteiligt werden müssen. Er kann sich sogar vorstellen, dass bestimmte Strecken für Fahrzeuge bis 30 m Gesamtlänge freigegeben werden können. Eine generelle Freigabe für 21 m langes Holz, wie es die Holzindustrie fordert, hält er jedoch für ausgeschlossen. Und nicht zuletzt bleiben die alten Regeln noch bis Ende 2018 gültig, weil ein mit der Holzindustrie eingerichteter Arbeitskreis noch einmal beraten wird, wie die neuen Vorgaben am besten umgesetzt werden.
Spezialfall Hessen
Die Holzspediteure hätten mit einer solchen Regelung wahrscheinlich keine allzu großen Probleme. Das Problem ist nur, dass im Moment so einiges durcheinander gerät. Das zeigt das Beispiel Hessen. Obwohl sie sie dem südwestdeutschen Verbund angehören, der angeblich eine einheitliche Lösung sucht, schränken viele Landkreise den Langholztransport derzeit stark ein. Wenn die Spediteure neue Dauerfahrgenehmigungen für den Langholztransport beantragen, sehen sie sich mit zahlreichen Sonderauflagen konfrontiert:
Das sind aus Sicht der Holzindustrie Auflagen, die europaweit ohnegleichen sind und in Hessen das Ende des Langholztransportes nach sich ziehen könnten. Hintergrund für die strengen Auflagen in Hessen ist offenbar ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom Dezember 2017. Ein hessischer Holzspediteur hatte gegen eine Begleitfahrzeugauflage im Genehmigungsbescheid geklagt und verloren. Dabei ist klar, dass die neue Praxis Langholztransporte sehr erschweren wird. Sie ist auch unfair, weil die Holzspeditionen benachbarter Bundesländer diese Restriktionen nicht haben und weiter ungehindert durch Hessen fahren können.
Positionspapiere
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) und die Bundesvereinigung für das Holztransport-Gewerbe (BdHG) gehen derzeit gemeinsam gegen die Längenbeschränkungen vor. Gemeinsam verfasste Positionspapiere für Hessen, Baden-Württemberg und Bayern liegen vor.