EEG-Erfahrungsbericht muss für die Bioenergie nachgebessert werden
Positiv bewertet der BBE neben dem Bekenntnis zu den Grundprinzipien des EEG, dem Einspeisevorrang und dem Festpreisvergütungssystem die neue Kapazitätsprämie für Biogasanlagen, welche einen Einstieg in eine bedarfsgerechte Stromerzeugung unterstützen könne.
Die in den Eckpunkten des Erfahrungsberichts vorgesehene anteilige Vergütung verschiedener Biomasse-Rohstoffklassen befürwortet der BBE. Dies erhöhe die Flexibilität im Anlagenbetrieb und sei aus ökonomischen und ökologischen Gründen vorteilhaft.
Bei Holzenergieanlagen bestehe aus ökonomischen Gründen kein Spielraum für die vorgesehenen Vergütungskürzungen. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei die vollständige Streichung der Förderung von flüssiger Biomasse aus dem EEG. Insgesamt müsse sich das Vergütungsniveau für alle Bioenergieanlagen in der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in der Höhe der bisherigen Grundvergütung, des Nawaro-Bonus und des KWK-Bonus bewegen. Diese Eckpfeiler seien für einen ökonomischen Anlagenbetrieb unverzichtbare Elemente.
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