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Trockene Landschaft mit totem Baum
Hitze und Dürre setzen Deutschland zu. Die Kommunen sollen sich besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Dafür will die Bundesregierung mit einem "Klimaanpassungsgesetz" sorgen.

Dürre, Hitze, Starkregen: Bund will, dass Landkreise handeln

22. Juli 2023
Das Wasser wird knapp in Deutschland, in der Landwirtschaft, in Städten, aber auch zunehmend im Wald. Jetzt will der Bund die Länder und Kommunen per Gesetz zur Klimaanpassung zwingen. Das kostet Milliarden. Das Geld könnte über eine neue Gemeinschaftsaufgabe bereitgestellt werden.

Mindestens 40 Landkreise haben in Deutschland Mitte Juli den Wassernotstand ausgerufen oder müssen Wasser rationieren. Das berichtet das Recherche-Netzwerk Correctiv. Wer im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg tagsüber bei mehr als 25 °C die Blumen gießt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Das sind kurzfristige Maßnahmen gegen einen akuten Wassermangel. Der Klimawandel erfordert aber ein dauerhaft effizienteres Wassermanagement. Die große Mehrheit der Landkreise in Deutschland ist auf eine Wasserkrise aber nicht vorbereitet.

Lokale Anpassungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft sollen Pflicht werden

„Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser –Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Deshalb hat die Bundesregierung vorige Woche den Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll für Bund, Länder und Kommunen erstmals einen verbindlichen Rahmen für lokale Risikoanalysen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel schaffen. Im Klartext: Jede Gemeinde muss für ihr Zuständigkeitsgebiet ein Konzept zur Klimaanpassung erstellen. Darin sind auch Ziele und Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft vorzusehen.

So wollen die Landkreise auf den Wassermangel reagieren

Derzeit sind die Landkreise sehr unterschiedlich auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet. Das zeigt eine Abfrage von Correctiv, BR, WDR und NDR unter 329 Landkreisen und kreisfreien Städten. Von diesen hat nur rund ein Viertel ein Schutzkonzept für den Klimawandel. Dabei rechnen 90 % der Landkreise, die die Umfrage beantwortet haben, für ihre Region künftig mit mehr Wetterextremen. Mehr als die Hälfte, nämlich 53 %, sehen das Risiko eines Wassermangels. Nur 8 % sehen darin kein Risiko, während rund ein Drittel sich noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Mehr als 70 Kreise und kreisfreie Städte haben nicht auf die Abfrage des Recherche-Kollektivs geantwortet.

Kaum ein Landkreis will Wasserreservoirs anlegen

In vielen Regionen planen die Landkreise und Städte allerdings Maßnahmen zur Anpassung des Wassermanagements. Das wird auch die Landwirtschaft und die Wasserverfügbarkeit für Ackerbau und Tierhaltung betreffen. Fast jeder Fünfte der über 300 Kreise, die an der Befragung teilnahmen, plant die Ausweisung von Überflutungsflächen. Weitere 14 % halten das für nötig, haben dafür aber noch keine Finanzierung gefunden. Wasserreservoirs anzulegen, planen hingegen nur 7 % der Landkreise. Und mit nur 8 % sehen überraschend wenig Kreis- und Stadtverwaltungen vor, künftig zusätzliche Auflagen für die Wasserentnahme einzuführen. Fast 40 % haben sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet.

Finanzierung über neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“

Das Klimaanpassungsgesetz würde die Verwaltungen verpflichten, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu planen und umzusetzen. Der Bund rechnet damit, dass das Gesetz den Ländern und Gemeinden zusätzliche Kosten verursachen wird, die jährlich in die Milliarden gehen könnten. Der Deutsche Städtetag schätzt die Gesamtkosten bis 2030 für Länder und Kommunen sogar auf 55 Mrd. €. Die Länder fordern daher eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung. Diskutiert wird eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“. Die Einführung einer zusätzlichen, grundgesetzlich abgesicherten Gemeinschaftsaufgabe hatte das Umweltbundesamt (UBA) bereits 2021 vorgeschlagen. Die Bundesregierung lässt die Möglichkeiten hierfür nun durch ein finanzverfassungsrechtliches Gutachten prüfen. In der Umweltministerkonferenz (UMK) werden Bund und Länder dann gegebenenfalls über die Umsetzung beraten.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition geht jetzt in die parlamentarischen Beratungen. Das Bundesumweltministerium hat seine Vorlage als Einspruchsgesetz, nicht als Zustimmungsgesetz formuliert.

Der Beitrag „Wasserknappheit: Landkreise haben keinen Plan“ ist zuerst erschienen bei agrarheute.