Drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Forstunternehmer-Verband und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eine Handlungshilfe für die motormanuelle Fällung mit Kranunterstützung vorgelegt haben (MFK-Methode). Ende Juli haben sie ihre Arbeitsmethode bei Braunlage im Harz vorgeführt.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich lange gegen eine gern genutzte Holzerntemethode gesträubt. Gegen eine Form der motormanuellen Holzernte, bei der Forstunternehmer einen Baum mit Hilfe eines Harvesters oder Baggers zum Fall bringen.
Das machen sie zum Beispiel, wenn die Bäume zu stark für das Harvesteraggregat sind, oder wenn die Fällung an Straßen oder Wohngebieten besonders sicher vonstatten gehen soll. Dabei hält die Maschine den Baum mit dem Aggregat oder dem Greifer oben am Stamm fest, während ein Kollege darunter den Fallkerb und den Fällschnitt anlegt. Die Gefahr, dass nach einem Schlauchplatzer oder bei einer Fehlbedienung der Maschine das Aggregat auf den Motorsägenführer fallen könnte, war aus Sicht der SVLFG zu groß.
Um dem gegenzuwirken haben die SVLFG und der Deutsche Forstunternehmer-Verband nun eine Methode erarbeitet, mit der man diese Art der Holzernte rechtskonform umsetzen kann. Nicht nur die Gremien der SVLFG haben sie akzeptiert, sondern auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Festgehalten ist das Ganze in der „Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) für die motormanuelle Fällung mit Kranunterstützung (MFK)“.
Schon der Titel macht deutlich, dass es der SVLFG nicht nur um die Arbeitsweise geht. Ebenso wichtig ist die betriebliche Gefährungsbeurteilung und vor Ort die ständige Abstimmung zwischen Maschinenfahrer und Motorsägenführer. Sie müssen laut Handlungshilfe nicht nur jeden Arbeitsschritt per Funkverbindung miteinander absprechen, sondern ihr Werk nach vollbrachter Tat nochmals prüfen. „Setz dich mit Deiner Arbeit auseinander. Vorher!“, bringt das Klaus Klugmann von der SVLFG auf den Punkt.
Die 14-seitige Handlungshilfe kann man zusammen mit einem Muster für die betriebliche Gefährungsbeurteilung, einer Checkliste und einer Betriebsanweisung auf der Webseite der SVLFG herunterladen. Mit diesen Unterlagen können sich die Forstunternehmen in Arbeitsweise und Gefährdungsbeurteilung einarbeiten. Die Arbeitssteams sollten jedoch auch geschult werden. Die SVLFG plant bereits entsprechende Termine, und auch einige forstliche Bildungszentren werden die MFK-Methode voraussichtlich in ihr Pogramm aufnehmen.
Ein ausführlicher Artikel ist in der Forst & Technik 9/2021 erschienen – und in der digitalen Ausgabe.