Die Lkw-Maut in Deutschland steigt Anfang 2023 an. Die Bundesregierung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 41,5 Mrd. € in den kommenden fünf Jahren. Sie diener der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes auf den Weg gebracht.
Warum steigt die Lkw-Maut?
Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Gemäß Eurovignetten-Richtlinie muss sich die Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren. Dazu kommen die tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit 2022 mitberechnet werden dürfen.
Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt und in der Regel für eine fünfjährige Kalkulationsperiode bestimmt. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab und wird mit der Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Sie betragen bei Euro 6-Fahrzeugen (>18 t ab 4 Achsen) am dem 1, Januar 2023 19 ct/km). Bisher sind es 18,3 ct/km.
Die Lkw-Maut ist eine Straßenbenutzungsgebühr, die in Deutschland seit 2005 erhoben wird. Sie wurde in mehreren Stufen auf alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t ausgeweitet.
Was bringen die höheren Mautsätze?
Die Mauteinnahmen sollen laut Bundesverkehrsministerium in den Jahren 2023 bis 2027 im Durchschnitt rund 8,3 Mrd. € betragen – nach 7,6 Mrd. € im vergangenen Jahr. Damit würden sich die Einnahmen in den kommenden fünf Jahren auf insgesamt 41,5 Mrd. € summieren. Seit der Einführung der Lkw-Maut hat der Bund insgesamt etwa 80 Mrd. € eingenommen.
Die Lkw-Maut dient der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Zusätzlich zur Straßennutzung stellt sie den Verursachern die Kosten für Lärm und Luftverschmutzung in Rechnung. Damit bietet sie einen Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge einzusetzen und Transporte auf Schiene oder Wasserstraße zu verlagern.
Was ist CO2-Differenzierung?
Bei den Erhöhungen 2023 wird es jedoch nicht bleiben. Grund dafür ist das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, 2023 einen CO2-Zuschlag bei der Maut einzuführen. Weil diese CO2-Differenzierung einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigt, sollen sie mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 t einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen.“ Im Übrigen muss eine CO2-Differenzierung bei der Maut auch gemäß der neuen EU-Richtlinie verpflichend eingeführt werden, aber erst bis April 2024.
Was kritisieren die Verbände?
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) kritisiert in einer Stellungnahme zum Bundesfernstraßenmautgesetz, dass im Gesetzentwurf offen bleibt, in welcher Form Nutzfahrzeuge mit emissionsfreien oder -armen Antrieben über das Jahr 2025 hinaus mautbefreit oder mautbegünstigt sein werden. Die CO2-Differenzierung kommt dem DSVL und anderen Verbände zufolge viel zu früh, denn Fahrzeuge mit alternativen Antrieben seien für viele Einsatzbereiche wie etwa dem Fernverkehr noch nicht verfügbar. Das treffe ebenso auf die Tankinfrastruktur zu, bei der es noch einen großen Nachhollbedarf gebe.
Die Verbände kritisieren nicht zuletzt, dass die Mehreinnahmen für Mobilität insgesamrt eingesetzt werden sollen. Damit bestehe die Gefahr, dass der Grundsatz „Straße finanziert Straße“ aufgelöst werde und das Geld aus der Maut zum Beispiel auch der Bahn zufließen könnte.