Der Bundesrat hat am 26. März das Forstschäden-Ausgleichgesetz akzeptiert. Weil die großen Schadholzmengen der letzten Jahre den Holzmarkt schwerwiegend gestört haben, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium den Fichtenholz-Einschlag vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 auf 85 % des durchschnittlichen Einschlags der Jahre 2013 bis 2017 beschränken.
Wie der Deutsche Forstunternehmer-Verband (DFUV) mitteilt, führt die Einschlagsbeschränkung in den Reihen der Unternehmer zu Verunsicherungen. „Unsere Mitglieder berichten uns zum Beispiel, dass Waldbesitzer behaupten, es dürfe grundsätzlich kein Einschlag mehr stattfinden“, erläutert DFUV-Geschäftsführer Dr. Maurice Strunk. In Bayern sind die Forstunternehmer besorgt, weil die Bayerischen Staatsforsten ihren Frischholzeinschlag um 200.000 Fm reduzieren wollen.
Um Klarheit zu schaffen, informiert der DFUV wie folgt über den Sachstand:
Den Wortlaut des Informationsschreibens finden Sie hier.
Den Verordnungsentwurf finden Sie hier.