DFWR zur Wildschadensbewertung
Nach nun 2-jähriger Arbeit stellte die Arbeitsgruppe Wildschadensbewertung des DFWR-Fachausschusses für Betriebswirtschaft die Konvention zur Bewertung von Wildschäden fertig. Darin werden die Betrachtungen allein auf die Auswirkungen von Verbiss und Fegen bzw. von Schälung durch Schalenwild an wirtschaftlich relevanten Baumarten beschränkt. Die Konvention beschränkt sich darauf, denjenigen Parteien, die im Vorverfahren den Umfang der Ersatzpflicht für den entstandenen Schaden durch Schalenwild außergerichtlich klären wollen, ein geeignetes und praxistaugliches Instrumentarium an die Hand zu geben, welches zudem auch je nach individuellen Ansprüchen modifiziert und betriebsspezifisch angepasst werden kann.