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Buchenwald auf dem Darß in Mecklenburg-Vorpommern
Buchenwald auf dem Darß in Mecklenburg-Vorpommern
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Der Weg für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" ist jetzt frei

29. Oktober 2022
Das Bundesfinanzministerium hat der Förderrichtlinie Ökosystemleistungen zugestimmt. Sie wird demnächst im Bundesanzeiger erscheinen. Ab diesem Zeitpunkt können private und kommunale Waldbesitzer Anträge stellen.

Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, hat das Bundesfinanzministerium der Förderrichtlinie Ökosystemleistungen zugestimmt, Das Bundesministerium für Ernähung und Landwirtschaft (BMEL) wird sie in Kürze im eBundesanzeiger veröffentlichen.

Konzept im Sommer vorgerstellt

Cem Özdemir hatte das mit dem Bundesumweltministerium abgestimmte „Konzept für das neue Förderinstrument Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ im Juli 2022 vorgelegt. Bis 2026 sind dafür 900 Mio. €  vorgesehen, die der Haushaltsauschuss auch rasch freigeben hatte.

Die konkrete Förderrichtlinie für die Honorierung der Ökosystemleistungen war ursprünglich für August 2022 angekündigt, ihre Veröffentlichung hat sich aber zuerst auf September und dann auf Oktober verzögert. Der Grund dafür war, dass sowohl das Bundesfinanzministerium, als auch der Bundesrechnungshof Bedenken angemeldet hatten. Es ging dabei in erster Linie um haushaltsrechtliche Fragen, zum Beispiel wie die geplante Doppelförderung für die Jahre 2022 und 2023 verbucht werden kann.

Nachdem in den letzten Tagen sogar Gerüchte aufkamen, das Finanzministerium habe die Richtlinie gestoppt, ging es mit der Freigabe jetzt doch ganz schnell. Der forstpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, hatte erst letzten Donnerstag Eile angemahnt.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) hat ihre Mitglieder bereits informiert. Die Anträge können nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger sofort auf einer Plattform der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden.

Neuland bei der Förderung

Das BMEL begründete die Verzögerung damit, dass man mit der Förderung eines klimaangepassten Waldmanagements Neuland betreten habe.·Es sei das erste Mal, dass private und kommunale Waldbesitzende für zusätzliche Leistungen beim Klimaschutz, bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel sowie bei der Waldbiodiversität unterstützt würden. Deshalb und weil die jährlich eingeplanten Fördermittel in Höhe von 200 Mio. € über einen langen Zeitraum gewährt werden sollen, musste die Förderrichtlinie mit dem Haushalts- und Zuwendungsrecht in Einklang gebracht und mit den Ländern abgestimmt werden.

Oliver Gabriel